Vorlage
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 6 Seiten
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L 249/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2021
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar
in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Straßburg am 7. Juli 2021.
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
D. M. SASSOLI A. LOGAR