Vorlage

Vernehmlassung 2022/70: Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

ZWG

sind. Die Baubewilligungsbehörde ordnet in der Baubewilligung eine entsprechende Nutzungsbeschränkung an und weist unmittelbar nach Rechtskraft der Baubewilligung das Grundbuchamt an, die Nutzungsbeschränkung zum betreffenden Grundstück im Grundbuch anzumerken.

4Die übrigen Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten. Ausserhalb der Bauzonen beurteilt sich die Zulässigkeit von baulichen und nutzungsmässigen Änderungen nach den Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung.

Minderheit (Clivaz Christophe, Egger Kurt, Flach, Girod, Grossen Jürg, Jauslin, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Art. 11 Abs. 3bis

3bisDie Möglichkeit, die Erweiterung der Hauptnutzfläche um 30 Prozent gemäss dem zweiten Satz von Absatz 2 mit der Schaffung von zusätzlichen Wohnungen und Gebäuden gemäss dem dritten Satz von Absatz 2 zu kumulieren, ist nur in durch das kantonale Recht explizit bezeichneten Gemeinden zulässig.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.