Vorlage

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 150Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (GebV-BLW)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Der Anhang 1 wird wie folgt geändert:

Ziff. 8.6 und 8.7

8 Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 20111

Franken

...

8.6 Verstärkte Kontrollen von Futtermitteln aus Drittländern, auch

wenn sie zu keiner Beanstandung Anlass geben (Art. 58, in

Verbindung mit Art. 3 der Verordnung des WBF über die Pro-

duktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatz-

stoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln)2, Gebühr

pro Sendung.50

8.7 Analysen im Rahmen verstärkter Kontrollen von Futtermitteln

aus Drittländern (Art. 58, in Verbindung mit Art. 3 der Verord-

nung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen

von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Di- Tatsächliche ätfuttermitteln). Ausgaben

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

1 SR 916.307

2 SR 916.307.1

«%KAVID»«%ASFF_YYYY_ID»