Vorlage
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 169Fedlex · Vorlage
Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung
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Art. 6a Massnahmen gegen das Auftreten von Candidatus Phytoplasma
solani
1Der zuständige kantonale Dienst kann in Absprache mit dem BLW Gebiete ausscheiden, in denen die Häufigkeit des Auftretens von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. auf Pflanzen von Vitis sp. gering gehalten werden soll.
2Wer in einem nach Absatz 1 ausgeschiedenen Gebiet Pflanzen von Vitis sp. besitzt, die nachweislich von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. befallen sind, muss diese möglichst rasch entfernen und sachgerecht vernichten.
3Der zuständige kantonale Dienst kontrolliert die Durchführung der Entfernung und der Vernichtung der befallenen Pflanzen.
4Betrifft das Auftreten von Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. eine im Rahmen des Pflanzenpass-Systems beim EPSD registrierte Parzelle, ist der EPSD für die Kontrolle der Durchführung der Massnahmen nach Absatz 2 zuständig.
II
1Anhang 5 wird wie folgt geändert:
Ziff. 21
Aufgehoben.
2Anhang 7 wird gemäss Beilage geändert.
III
1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr