Vorlage
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 174Fedlex · Vorlage
b. die obligatorische Angabe entsprechend der jeweiligen Kategorie gemäss dem Verzeichnis in Anhang 1.2; sie kann durch die im Katalog der Einzelfuttermittel in Anhang 1.4 für dieses Einzelfuttermittel festgelegten Angaben ersetzt werden.
Art. 9 Abs. 1 Bst. e
e. das Verzeichnis der Einzelfuttermittel, aus denen das Futtermittel besteht, unter der Überschrift «Zusammensetzung», wobei die Bezeichnungen der einzelnen Einzelfuttermittel gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a in absteigender Reihenfolge nach Gewicht angegeben werden, welches auf der Basis des Wassergehalts im Mischfuttermittel berechnet wird; dieses Verzeichnis kann die Angabe in Gewichtsprozenten umfassen;
Art. 23n Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …
1Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel für Nutztiere, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet sind, dürfen ab dem Inkrafttreten der Änderung vom … noch während einem Jahr in Verkehr gebracht werden.
2Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel für Heimtiere, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet sind, dürfen ab dem Inkrafttreten der Änderung vom … noch während zwei Jahren in Verkehr gebracht werden.
II
1Anhang 1.4 wird gemäss Beilage geändert.
2Anhang 4.2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
… Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung:
Guy Parmelin