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Vernehmlassung 2023/2: Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund · 3 Seiten

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Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen «%ASFF_YYYY_ID»

c. die Verfahren zur Übergabe an den Nachbarstaat mit einem kantonalen Ausreisezentrum im Grenzraum vereinfacht werden.

2Bei einer kurzfristigen Festhaltung nach Art. 73 Abs. 1 Bst. c AIG wird dem betroffenen Kanton ein vertraglich vereinbarter Pauschalbetrag von höchstens 100 Franken pro Tag ausgerichtet.

Art. 15abis

Bisheriger Art. 15a

Art. 15abisSachüberschrift

Aufgehoben

II

Diese Verordnung tritt am …in Kraft.