Vorlage

Vernehmlassung 2023/2: Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 11. August 19991 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen wird wie folgt geändert:

Art. 15 Abs. 1

1Bei einer kurzfristigen Festhaltung nach Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben a und b AIG und bei der Anordnung einer Haft nach den Artikeln 75–78 AIG wird dem betreffenden Kanton ab einer Dauer der Festhaltung oder der Haft von zwölf Stunden ein Pauschalbetrag von 200 Franken pro Tag ausgerichtet.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 1a. Abschnitts

Art. 15a Beteiligung an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren

(Art. 82 Abs. 3 Bst. b und Art. 73 Abs. 1 Bst. c AIG)

1Eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten (Art. 82 Abs. 3 Bst. b AIG) liegt vor, wenn:

a. über einen längeren Zeitraum eine Übergabe der betroffenen Personen an die Behörden eines Nachbarstaates am Tag, an dem die betroffenen Personen aufgegriffen wurden, nicht mehr möglich ist;

b. die Unterbringung der betroffenen Personen in anderen kantonalen Unterkünften nicht gewährleistet werden kann und daher in einem kantonalen Ausreisezentrum im Grenzraum erfolgen muss; und

1 SR 142.281

2023-... «%ASFF_YYYY_ID»