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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
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Verordnung über den zivilen Ersatzdienst «%ASFF_YYYY_ID»
Die den Einsatzbetrieben zustehende Anzahl Diensttage für die Durchführung von Projekten für die regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 78 DZV errechnet sich, indem der Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität durch 2 400 geteilt und das Resultat anschliessend mit 7 multipliziert wird.
Art. 5 und 7
Aufgehoben
Art. 14a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
1Den Einsatzbetrieben stehen noch während zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … 7 Diensttage pro Hektare regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe m des bisherigen Rechts zu.
2Noch während zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … werden die Diensttage nach Artikel 3 für Projektarbeiten zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften nach Artikel 63 DZV des bisherigen Rechts berechnet.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
… Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bil-
dung und Forschung
Guy Parmelin