Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Direktzahlungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

heit und Veterinärwesen vom 23. Februar 202213 betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen sowie die Anwendung in geschlossenen Gewächshäusern und die Anwendung von chemischen Stoffen nach Anhang 1 Teil A PSMV mit der Wirkungsart «Stoff mit geringem Risiko». Folgende Punktzahl gemäss den Weisungen muss erreicht werden:

Ziff. 6.2.2 Bst. b Bst. a

6.2.2 b. Der Einsatz von Herbiziden ist wie folgt geregelt: im Vorauflauf-Verfah-

ren sind Herbizide nur in folgenden Fällen einsetzbar, sofern sie keine Wirkstoffe nach Ziffer 6.1.1 enthalten.

Kultur Vorauflauf-Herbizide

a. Getreide Teil- oder breitflächige Anwendung

13 Die Weisungen sind abrufbar unter: www.blv.admin.ch > Zulassung Pflanzenschutzmittel > Weisungen und Merkblätter > Schutz der Oberflächengewässer und Biotope.