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Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 2 Seiten
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Entwurf
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,
beschliesst:
Art. 1
Für die Jahre 2026–2029 werden folgende Höchstbeiträge bewilligt:
a. für die Massnahmen zur Förderung von 674 Millionen Franken; Produktionsgrundlagen
b. für die Massnahmen zur Förderung von 2151 Millionen Franken; Produktion und Absatz
c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen 10 851 Millionen Franken.
Art. 2
Für die Jahre 2026–2029 wird für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen ein Verpflichtungskredit von 450 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Den Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a. 2023: +2,3 %;
b. 2024: +1,5 %;
c. 2025: +1,2 %;
d. ab 2026: jährlich +1,0 %.
1SR 101
2 SR 910.1
3 BBl … 2023–