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Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 2 Seiten

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Entwurf

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,

beschliesst:

Art. 1

Für die Jahre 2026–2029 werden folgende Höchstbeiträge bewilligt:

a. für die Massnahmen zur Förderung von 674 Millionen Franken; Produktionsgrundlagen

b. für die Massnahmen zur Förderung von 2151 Millionen Franken; Produktion und Absatz

c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen 10 851 Millionen Franken.

Art. 2

Für die Jahre 2026–2029 wird für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen ein Verpflichtungskredit von 450 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Den Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

a. 2023: +2,3 %;

b. 2024: +1,5 %;

c. 2025: +1,2 %;

d. ab 2026: jährlich +1,0 %.

1SR 101

2 SR 910.1

3 BBl … 2023–