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Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 2 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
9. Abschnitt: Kinderrechtsinstitution .
Art. 44a
Das BSV beauftragt eine geeignete Institution mit Aufgaben im Bereich der Kinderrechte. Die Aufgaben umfassen insbesondere:
a. die Erarbeitung und die Bereitstellung von Fachwissen;
b. Analysen der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz;
c. die Beratung von Behörden;
d. die Vernetzung der Akteure im Bereich der Kinderrechte.
II
Diese Verordnung tritt am _____ in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr