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Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 2 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

9. Abschnitt: Kinderrechtsinstitution .

Art. 44a

Das BSV beauftragt eine geeignete Institution mit Aufgaben im Bereich der Kinderrechte. Die Aufgaben umfassen insbesondere:

a. die Erarbeitung und die Bereitstellung von Fachwissen;

b. Analysen der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz;

c. die Beratung von Behörden;

d. die Vernetzung der Akteure im Bereich der Kinderrechte.

II

Diese Verordnung tritt am _____ in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr