Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12

Anhang C Weitergehende Anträge (gehen über die vorliegende Änderung der JSV, VEJ und WZVV hinaus)

Mehrere Stellungnahmen enthalten Meinungsäusserungen, welche über die Möglichkeiten einer Änderung der Jagverordnung (JSV), der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) oder der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) hinausgehen. Ein mehrfach geäusserter Antrag wird hier zusammengefasst.

Tabelle C-1 Weitergehende Anträge

Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende

Schutzstatus Stein- Den Verordnungsbestimmungen wird grundsätzlich zugestimmt. Der ge- SG, SH, SO, SZ, ZG böcke setzliche Schutzstatus der Steinböcke ist jedoch bei Gelegenheit zu über- KWL

prüfen. Seit über 40 Jahren zeigen die Kantone, dass sie mit der Regula- Jagd Schweiz

tion des Steinbocks ihre Verantwortung gegenüber dieser geschützten

Tierart wahrnehmen. Die Regulation wird gewissenhaft durchgeführt und

der Bestand der Steinböcke ist angewachsen. Der Schutz des ehemals

ausgestorbenen Steinbocks ist aufgrund des hohen Bestandes und der

umsichtigen Regulation nicht mehr eine zwingende Voraussetzung für den

gesicherten Erhalt dieser Tierart. Zudem ist der administrative Aufwand für

das Management des Steinbocks als geschützte Art im Vergleich zum Ma-

nagement anderer Arten unverhältnismässig hoch. Aus diesen Gründen

soll der Steinbock bei nächster sich bietender Gelegenheit als jagdbare

Art klassiert werden.

86/86 BAFU-D-DCD83401/958