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Vernehmlassung 2025/108: Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) · 2 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 108d Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Für Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung, die bis zum 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, wird für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 ein Bewirtschaftungsentgelt für die Ausgleichsenergiekosten gestützt auf die Regelung nach Artikel 26 berechnet und im dritten Quartal 2026 ausbezahlt.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident:
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi