Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/108: Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) · 7 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-18/2/8
Risikoprämie:
Mehrere Teilnehmende wünschen zusätzlich zum variablen Anteil des Bewirtschaftungsentgelts eine Risikoprämie (z.B. Alpiq, aeesuisse, ADEV).
Mehrfach genannt wird die Problematik, dass zwar Ausgleichsenergiekosten bei zufälligen Abweichungen mit dem Einpreismodell insgesamt null ergeben würden, dies aber nicht für das Portfolio eines Dienstleisters im Allgemeinen stimme und noch weniger für eine einzelne Produktionsanlage im Speziellen gelte. Die Portfolios zwischen den einzelnen Dienstleistern können sich ausserdem stark unterscheiden und es können aufgrund von möglichen Ausfällen im Einzelnen Kosten entstehen, auch wenn über längere Sicht das Portfolio ausgeglichen ist. Dieses Risiko konnte bisher nur via variable Anteile getragen werden im Portfolio-Effekt, was nun nicht mehr möglich ist (z.B. Flecopower, regioGrid, VESE, Ökostromschweiz). Es wird betont, dass auch grössere Anlagen (z.B. Biomasseanlagen oder KVA (z.B. EKZ) bei einem ungeplanten Ausfall hohe Ausgleichsenergiekosten verursachen können. Unberücksichtigt bzw. unvergütet bleibe mit der Streichung der variablen Komponente des Bewirtschaftungsentgelts das Streuungsrisiko der Ausgleichsenergiekosten (z.B. VSE, CKW, regioGrid (sinngemäss), Romande Energie).
Vermarktungsrisiken bei Kleinwasserkraftanlagen:
Mehrere Stellungnahmen machen darauf aufmerksam, dass der variable Anteil nicht nur die Kosten der Ausgleichsenergie, sondern auch das Risiko von zu tiefen Marktpreiserlösen decke (z.B. EKZ, SSH): Das Risiko von systematisch zu tiefen Vergütungen ist bei Kleinwasserkraft besonders ausgeprägt, da der mengengewichtete Referenzmarktpreis (RMP) insbesondere durch steuerbare, mittelgrosse Anlagen bestimmt wird (z.B. BKW, EKZ, VSE, SSH, enalpin, Romande Energie). Durch die Anwendung des RMP entstehe ein systematischer Verlust durch die Differenz zwischen Spotmarktpreis und RMP. Systematisch untervergütet seien insbesondere alpine Wasserkraftanlagen (Energie Uri, SH, enalpin, EnBAG) oder nicht steuerbare Kleinwasserkraftanlagen (aeesuisse, hydrosuisse, regioGrid etc.)
Erlöse:
Die Neuerung, dass das Bewirtschaftungsentgelt für die Ausgleichsenergiekosten 0 Rp./kWh beträgt, wenn ein negativer Wert resultiert, wird in den Vernehmlassungsantworten vereinzelt positiv bewertet (z.B. SVP, Alpiq, NWA).
2.2. Übergangsbestimmungen / Artikel 108d
Übergansregelung:
Eine Übergangslösung ist aus Sicht mehrerer Teilnehmender zwingend erforderlich, da die Marktakteure ihre Vermarktungsverträge für 2026 bereits auf der Annahme eines variablen Anteils in der Höhe der vergangenen Jahre abgeschlossen haben (u.a. Kanton BL, BKW, CKW, Romande Energie, EnBAG, hydrosuisse, suissetec, Suisse Eole, SSH, aeesuisse, swissolar, regioGrid, VESE, NWA, Ökostromschweiz, ADEV, Groupe E, SWG primeo). Zahlreiche Akteure wünschen eine angemessene, technologieneutrale und diskriminierungsfreie Übergangslösung von mindestens 2 Jahren. Mehrere Teilnehmende wünschen eine regelmässige Überprüfung des Bewirtschaftungsentgelts (z.B. Kanton TI, SVP).
Verfahren:
Einige Teilnehmende kritisieren die rückwirkende Anwendung der Verordnungsänderungen (z.B. Kanton BL sowie BKW, Flecopower, regioGrid, ADEV, VESE, Ökostromschweiz, Energie Uri). Einzelne sehen darin sogar einen Verstoss gegen Treu und Glauben, mit der Argumentation, der Bestandsschutz mit fixiertem Preis werde verletzt (z.B. Energie Uri, SSH, enalpin, regioGrid, Romande Energie, regioGrid, Romande Energie).
5/7 BFE-D-72253501/576