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Vernehmlassung 2026/33: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV; Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25. 4399) · 4 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
9. Mai 20254 mit Ausnahme der Änderungen, die mit der administrativen Leitlinie des Inclusive Framework vom 13. Januar 20255 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften eingeführt wurden, beizuziehen.
3terFür den Übergangszeitraum nach Artikel 9.1.2 Ziffer 8.8 Buchstabe a des Kommentars in der Fassung vom 9. Mai 2025 gilt Folgendes:
a. In Bezug auf Geschäftsjahre nach Artikel 10.1 der GloBE-Mustervorschriften, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, kann während des verbleibenden Übergangszeitraums der latente Steueraufwand in der Erfolgsrechnung, der auf die ganze oder teilweise Auflösung eines latenten
Steueranspruchs in der Bilanz nach Artikel 9.1.2 Ziffer 8.5 des Kommentars in der Fassung vom 9. Mai 2025 zurückzuführen ist, berücksichtigt werden.
b. Berücksichtigt wird höchstens der Betrag nach Artikel 9.1.2 Ziffern 8.9– 8.12 des Kommentars in der Fassung vom 9. Mai 2025; dabei werden auch die Auflösungen eines latenten Steueranspruchs in der Bilanz in Geschäftsjahren nach Artikel 10.1 der GloBE-Mustervorschriften, die vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben, einbezogen.
c. Nach Ablauf des Übergangszeitraums ist insbesondere der latente Steueraufwand in der Erfolgsrechnung, der auf die ganze oder teilweise Auflösung eines latenten Steueranspruchs in der Bilanz nach Artikel 9.1.2 Ziffer 8.5 des Kommentars in der Fassung vom 9. Mai 2025 zurückzuführen ist, bei den folgenden Berechnungen nicht zu berücksichtigen:
1. Berechnung der massgebenden Steuern nach Kapitel 4 der GloBE-Mustervorschriften,
2. Berechnung des vereinfachten effektiven Steuersatzes im Rahmen der temporären Safe-Harbour-Regelung bei länderbezogener Berichterstattung6.
Art. 28a Inhalt und Form
Inhalt und Form der GIR richten sich nach den Artikeln 8.1.4–8.1.5 der GloBE-Mustervorschriften sowie nach den zugehörigen vom Inclusive Framework verabschiedeten Regelwerken.
4 Der Kommentar kann kostenlos abgerufen werden unter: https://www.oecd.org/en/publications/tax-challenges-arising-from-the-digitalisation-of-the-economy-consolidated-commentary-to-the-global-anti-base-erosion-model-rules-2025_a551b351-en.html.
5 Die administrative Leitlinie kann kostenlos abgerufen werden unter: https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/global-minimumtax/administrative-guidance-article-9-1-globe-rules-pillar-two-january-2025.pdf.
6 OECD (2022), Safe Harbours and Penalty Relief: Global Anti-Base Erosion Rules (Pillar Two), OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS, OECD, Paris vom 15. Dezember 2022 ergänzt durch die administrative Leitlinie des Inclusive Framework vom 15. Dezember 2023; beide Dokumente können kostenlos abgerufen werden unter: https://www.oecd.org/en/topics/sub-issues/global-minimum-tax/global-anti-base-erosionmodel-rules-pillar-two.html#administrative-guidance