Vorlage
Vernehmlassung 2026/34: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Digitalisierung des Meldewesens in der Beherbergung
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
(VZAE)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 24. Oktober 20071 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit wird wie folgt geändert:
Art. 18 Meldeverfahren bei gewerbsmässiger Beherbergung
(Art. 16 AIG)
1Wer eine Ausländerin oder einen Ausländer gegen Entgelt beherbergt, muss der zuständigen kantonalen Behörde einen Meldeschein mit den Angaben des Ausweispapiers der beherbergten Person übermitteln. Die beherbergte Person muss sich zu diesem Zweck bei Ankunft ausweisen. Die beherbergende Person muss überprüfen, ob die Daten im Meldeschein dem vorgelegten Ausweispapier entsprechen.
2Wird der Meldeschein in Papierform erstellt, so muss er von der beherbergten Person unterschrieben werden. Der Meldeschein kann auch elektronisch erstellt und ohne Unterschrift der beherbergten Person übermittelt werden.
3Bei Gruppen erfolgt die Meldung durch eine von der verantwortlichen Reiseleiterin oder vom verantwortlichen Reiseleiter unterschriebene Liste. Die Meldung kann auch elektronisch und ohne Unterschrift erfolgen, wenn sie die Kontaktdaten der Reiseleiterin oder des Reiseleiters enthält.
II
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
1 SR 142.201
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