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Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (1. BVG-Revision)

vom 1. März 2000

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2000 2687Bundesblatt · BBl 2000 2637

3.3.2 Effektive Kosten

In der folgenden Tabelle werden nun die effektiven finanziellen Auswirkungen der Revisionspunkte unter Anrechnung der überobligatorischen Vorsorge ausgewiesen. Auch hier werden alle Kosten zu Preisen von 1999 angegeben.

Es liegen keine Grundlagen vor, welche gestatten, diese effektiven Kosten genau zu beziffern. Auf Grund der Pensionskassenstatistik des BFS und der zur Verfügung stehenden Informationen über einzelne Vorsorgeeinrichtungen wurde mit folgenden effektiven Kosten gerechnet:

– Anpassung des Rentenalters der Frau: 50 Prozent der BVG-Kosten.

– Flankierende Massnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes: 30–50 Prozent der BVG-Kosten.

– Einführung der Witwerrente: 60 Prozent der BVG-Kosten.

– Einführung der Viertelsrente für Invalide: 50 Prozent der BVG-Kosten.

– Aufhebung Beitrag für Sondermassnahmen: 20–35 Prozent der BVG-Kosten.

– Fortführung der Ergänzungsmassnahmen für die Eintrittsgeneration: 10–20 Prozent der BVG-Kosten.

Damit ergibt sich, dass die Kosten dieser BVG-Revision effektiv während der Übergangsphase im Bereich 50–90 Prozent der BVG-Kosten zu liegen kommen. Danach ist mit effektiven Kosten im Bereich 70–100 Prozent der BVG-Kosten zu rechnen. Somit beläuft sich die durchschnittliche Belastung auf höchstens 0,2 AHV-Lohnprozent.