Parlamentarische Initiative. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
1 SR 642.211
Bundesblatt · BBl 2015 5333Bundesblatt · BBl 2015 5331
Die Kommissionsmehrheit beantragt eine Inkraftsetzung der neuen Regelung mit einer Rückwirkung, wonach die neue Regelung auch auf Sachverhalte anwendbar sein soll, die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmungen eingetreten sind, sofern die Steuer- oder Verzugszinsforderung nicht verjährt oder bereits vor dem 1. Januar 2011 rechtskräftig festgesetzt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die neue Regelung auch auf jene Fälle Anwendung findet, die im Zuge des Bundesgerichtsentscheids vom 19. Januar 2011 (vgl. Ziff. 2.3) eine rechtskräftige Festsetzung von Verrechnungssteuer und Verzugszins erfahren haben. Eine Minderheit erachtet eine Rückwirkungsbestimmung im Hinblick auf die Rechtssicherheit und das Rechtsstaatsprinzip als problematisch. Gleichzeitig sollen die auf CHF 600 Millionen geschätzten finanziellen Auswirkungen einer Rückwirkung im Sinne der Mehrheit verhindert werden. Die Kommissionsminderheit beantragt aus diesen Gründen, auf eine Rückwirkung zu verzichten.