Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3836Bundesblatt · BBl 2020 3681
Fig. 29
Übersicht über die Voranschlagskredite der Periode 2021–2024
gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) 2020 2021 2022 2023 2024 2021–2024
ESS-ERIC 14,3 22,2 24,9 15,0 15,1 77,1 ILL 2,9 2,9 2,7 2,7 2,7 10,9 CTAO 2,0 0,0 0,0 0,5 0,5 1,0 SKAO 0 2,2 2,2 2,2 2,2 8,9
Total 19,2 27,3 29,8 20,3 20,5 97,9
Siehe Vorlage 11 (Bundesbeschluss): Art.1–4.
2.11.2 Fördermassnahmen im Bereich der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit
Ausgangslage
Die verschiedenen Instrumente der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit, die der Schweiz zur Verfügung stehen, unterscheiden sich durch ihre Art, aber auch durch ihren Umfang. Angesichts der grossen und langfristigen finanziellen Herausforderungen ist es sinnvoll, dass der Beitritt der Schweiz zu Raumfahrtaktivitäten, kostspieligen und langfristigen Programmen oder Infrastrukturen, Gegenstand von spezifischen Krediten ist, die vom Parlament gutgeheissen werden müssen. Hinsichtlich der Flexibilität des BFI-Systems und seiner Akteure ist es aber auch entscheidend, dass Möglichkeiten, die sich aus weniger umfangreichen Instrumenten ergeben, möglichst rasch genutzt werden können. Zu diesem Zweck sehen die Artikel 28–31 FIFG die Übertragung von Zuständigkeiten vom Parlament auf den Bundesrat vor. Das WBF ist befugt, völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite im Sinne von Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997212 abzuschliessen. Vorbehalten bleiben spezialrechtliche Bestimmungen. Es kann diese Kompetenz dem SBFI übertragen. Es wird ein allgemeiner Kredit zur Finanzierung von Fördermassnahmen für die internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit beantragt, die auf diesen Ebenen beschlossen werden. Die Gesamtkosten jeder einzelnen Fördermassnahme überschreiten in der Regel nicht 2 Millionen Franken. Für die meisten Fördermassnahmen entstehen für den Bund jährliche Kosten, die deutlich unter einer Million Franken liegen.
Ziele
In einer Welt, die vor grossen Herausforderungen steht und geprägt ist durch eine wachsende geopolitische Unsicherheit und verschärften internationalen Wettbewerb, muss die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zur Stärkung
212 SR 172.010