Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3848Bundesblatt · BBl 2020 3681

erfolgt im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse. Die Ressortforschung kann praktisch alle Arten von wissenschaftlicher Forschung umfassen, namentlich Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und auch die Entwicklung beispielsweise im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen und die mit der Forschung verknüpften Begleitmassnahmen wie den Wissens- und Technologietransfer. Die Ressortforschung richtet sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen. Neben Artikel 64 BV ist das FIFG mit der Totalrevision vom 14. Dezember 2012 zu einem Rahmengesetz für die Ressortforschung ausgestaltet worden. In Artikel 16 FIFG werden die Massnahmen der Ressortforschung definiert: (1) die Erteilung von Forschungsaufträgen, (2) der Betrieb bundeseigener Forschungsanstalten (sog. Intra-Muros-Forschung), (3) die Durchführung eigener Forschungsprogramme in Zusammenarbeit mit Hochschulforschungsstätten, den Forschungsförderungsinstitutionen oder weiteren Förderorganisationen sowie (4) das Gewähren von Beiträgen an Hochschulforschungsstätten für die Durchführung von Forschungsprogrammen. Neben dieser Verankerung im FIFG ist die Ressortforschung auf spezialgesetzliche Bestimmungen und die zugehörigen Verordnungen abgestützt. In diesen werden durch den Bund spezifische Voraussetzungen für die Durchführung von Forschung zur Erweiterung des Wissens in den verschiedenen Politikbereichen und -sektoren vorgegeben (Intra-Muros- und Auftragsforschung sowie die Finanzierung in Form von Beiträgen an Forschungseinrichtungen, -programme oder -projekte). Zudem setzen Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen Ressortforschung voraus, sodass die Forschung der Bundesverwaltung auch eine wichtige Rolle auf der internationalen Ebene einnimmt. Dabei beteiligen sich Bundesinstitutionen an internationalen Gremien und Forschungsprogrammen (bspw. internationale Energieagenturen, EU-Forschungsrahmenprogramme wie ERA-NET) und unterstützen die internationale Einbindung von Schweizer Forschenden in diese Programme, die Koordination der Schweizer Interessen auf internationaler Ebene und den Wissenstransfer. Um mittels Forschung einen Beitrag für die Erfüllung der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) leisten zu können, werden auch Beiträge an internationale Organisationen und (Entwicklungs-) Programme entrichtet.

Koordination und Qualitätssicherung: Mit der Totalrevision des FIFG ist ein permanenter interdepartementaler Koordinationsausschuss für die Ressortforschung (KoorA-RF) auf Gesetzesbasis etabliert worden (Art. 42 FIFG) mit den Hauptaufgaben der Koordinierung des Vorgehens beim Erarbeiten der Mehrjahresprogramme und der Erarbeitung von Richtlinien über die Qualitätssicherung. Die Mehrjahresprogramme werden in Form von ressortübergreifenden Forschungskonzepten ausgearbeitet für jeden der elf durch den Bundesrat bestimmten Politikbereiche. Hauptziele sind die optimale Abstimmung der Forschungsschwerpunkte unter den Bundesstellen und die Nutzung der Schnittstellen mit dem Hochschulbereich und den Forschungsförderungsinstitutionen. Das Qualitätssicherungskonzept der Forschung der Bundesverwaltung basiert auf den drei Pfeilern Forschungsmanagement, Berichterstattung und Wirksamkeitsprüfung.219 Dabei werden auch die Aspekte der strategischen Planung, der transparenten Vergabeverfahren, der Projektinformation in der Datenbank ARAMIS, der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und der

219 Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes, Richtlinien, März 2014.