Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3850Bundesblatt · BBl 2020 3681

Forschung der Bundesverwaltung jede Art von wissenschaftlicher Forschung, deren Resultate sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Vollzugsarbeit benötigt und die im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse liegt, namentlich (1) Forschung für die Politikentwicklung und Ausgestaltung in den verschiedenen Politikbereichen, (2) legislative Arbeiten, (3) die Beantwortung von parlamentarische Anfragen und (4) die Erfüllung von weiteren Aufgaben, die für den bestmöglichen Vollzug notwendig sind. Im KoorA-RF soll einerseits ein gemeinsames Verständnis bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmengesetz FIFG erreicht werden und andererseits Unterstützung bei der Anpassung der Spezialgesetzgebung bei anstehenden Gesetzesrevisionen in Bezug auf Artikel betreffend die Ressortforschung angeboten werden (kohärente Legiferierung).

Die Forschungskonzepte für die elf Politikbereiche (1. Gesundheit, 2. soziale Sicherheit, 3. Umwelt, 4. Landwirtschaft, 5. Energie, 6. nachhaltige Raumentwicklung und Mobilität, 7. Entwicklung und Zusammenarbeit, 8. Sicherheits- und Friedenspolitik, 9. Berufsbildung, 10. Sport und Bewegung; 11. nachhaltiger Verkehr) werden nach den Grundsätzen des KoorA-RF ausgearbeitet. Die Ressortforschung wird, wenn sachlich möglich oder erforderlich, an die allgemeine Forschungs- und Innovationsförderung angeknüpft.

Im Zusammenhang mit den fünf identifizierten ressortübergreifenden Forschungsthemen werden in einem Pilotprojekt die Forschungsfragen der interessierten Bundesstellen beim Forschungsthema «Sharing Society» identifiziert (insb. zu den Themenbereichen Politikgestaltung, Chancen und Risiken, Rebound-Effekte, Datenhandhabung, Verhaltensänderung, Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch, Nachhaltigkeit, Geschäftsmodelle) und die Umsetzungsmöglichkeiten, z. B. im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprogramms der Bundesstellen, abgeklärt. Basierend auf den Erfahrungen mit dem Pilot sollen die weiteren vier ressortübergreifenden Forschungsthemen in der BFI-Periode 2021–2024 gestaffelt durch die Bundesstellen bearbeitet werden, die einen expliziten Forschungsbedarf für ihre Aufgabenerfüllung ausweisen. Forschungsbedarf besteht in folgenden Bereichen: (1) nachhaltiges Verhalten: Verhaltensökonomie; verhaltenslenkende Information/ Kommunikation; nachhaltige unternehmerische Verantwortung; (2) Datensicherheit: Umgang mit Daten, Datenschutz im Allgemeinen; (3) smarte Regionen: Konzepte der Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung; nachhaltige Siedlungsentwicklung und (4) Umwelt und Gesundheit: belastende Substanzen.

Zur Verbesserung der Vertretung der Interessen der Bundesverwaltung bei NFP und zu deren besseren Nutzung durch die Bundesverwaltung ist das Pflichtenheft mit den Aufgaben und Funktionen der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in den Leitungsgruppen der NFP angepasst worden. Bei Bedarf können mehrere Bundesvertretungen aus verschiedenen Bundesstellen in die Leitungsgruppen Einsitz nehmen. SBFI und SNF achten bei der Vorbereitung und Durchführung der NFP themenspezifisch auf eine ausgewogene Förderung anwendungs- und grundlagenorientierter Forschung. Die von den Bundesstellen zur Verfügung gestellte Expertise wird von Beginn der NFP an systematisch genutzt.