Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3855Bundesblatt · BBl 2020 3681
Mit der Botschaft vom 6. März 2015232 zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks, der die eidgenössischen Räte am 15. September 2015233 gefolgt sind, erhielt der Bund zwei Unterstützungsmöglichkeiten:
– Ein befristeter Rahmenkredit von 350 Millionen Franken ermöglicht die Verbürgung zweckgebundener Darlehen zugunsten der Standortträger. Letztere können Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen, um an den Standorten Forschungsinfrastrukturen zu finanzieren. Diese Bürgschaften sind befristet und zweckgebunden.
– Die Abgabe von Grundstücken im Bundesbesitz an den jeweiligen Standortkanton zur Errichtung eines Standortes des Schweizerischen Innovationsparks. Die Abgabe erfolgt grundsätzlich im Baurecht und ohne Verzicht auf marktübliche Baurechtszinsen. Sie kann etappenweise erfolgen.
Dem Bund wurde keine operative Verantwortung für den Innovationspark übertragen. Diese wird von der Stiftung «Switzerland Innovation» wahrgenommen. Sie ist für den Bund Ansprechpartnerin für alle Belange des Schweizerischen Innovationsparks. Der Stiftung kommt im Gesamtkonzept des Innovationsparks eine zentrale Rolle zu: Sie koordiniert und vernetzt die Parkstandorte, ermöglicht die Aufnahme neuer Standorte, sorgt für standortübergreifende Qualitätssicherung, unterstützt den Park darin, sich international zu positionieren, pflegt die Dachmarke «Switzerland Innovation» und fördert deren Bekanntheitsgrad. Ausserdem ist sie verantwortlich für das Management der Bundesbürgschaften. Bisher wurden die Aufgaben der Dachorganisation von Gönnerinnen und Gönnern aus der Privatwirtschaft finanziert, mit Ausnahme der Bewirtschaftung der Bundesbürgschaften, die das SBFI im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung finanziert. Um den langfristigen Erfolg des Innovationsparks auf ein solides Fundament zu stellen und die Voraussetzung zu schaffen, dass sich die Privatwirtschaft vermehrt direkt in Projekten an den Standorten engagiert, wurde ein neues Umsetzungs- und Finanzierungsmodell entwickelt, das ab 2021 gelten soll. Darin ist vorgesehen, dass der Bund neu den Betriebsaufwand der Geschäftsstelle der Stiftung «Switzerland Innovation» finanziert. Das Konzept stellt sicher, dass die Stiftung unabhängig vom Goodwill privater Gönnerinnen und Gönner jene Basisaufgaben wahrnehmen kann, die für die Rolle der Stiftung als Dachorganisation des Innovationsparks unerlässlich sind.
Die privaten Gönnerinnen und Gönner, die sich direkt in den Parkstandorten engagieren wollen, zahlen neu direkt Beiträge an dortige Projekte. Diese Zuwendung beträgt voraussichtlich rund eine Million Franken jährlich. Die an den Standorten anfallenden Kosten für Betrieb und Unterhalt sowie für die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen werden weiterhin vollumfänglich von den Standortkantonen und aus privaten Quellen finanziert.
Die Finanzierung des Betriebsaufwands der Geschäftsstelle der Stiftung «Switzerland Innovation» durch den Bund soll wie folgt aufgeteilt werden:
– Die internationale Vermarktung des Innovationsparks wird durch die Stiftung in Zusammenarbeit mit Switzerland Global Enterprise (S-GE) umge-
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