Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3877Bundesblatt · BBl 2020 3681

Materielle Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich über strategische Ziele. Die und finanzielle eidgenössischen Räte nehmen die parlamentarische Oberaufsicht wahr Steuerung und überwachen den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Intersessen

des Bundes. Der ETH-Rat als strategisches Organ schliesst mit den ETH und den Forschungsanstalten Zielvereinbarungen ab und teilt die Bundesmittel zu (Art. 33a Abs. 3 ETH-Gesetz). Der ETH-Rat erstattet dem Bundesrat jährlich über die Zielerfüllung und die Verwendung der Mittel Bericht. Der Bundesrat informiert seinerseits das Parlament.

Verfahren der Die strategischen Ziele sind auf den Zahlungsrahmen abgestimmt.

Beitragsgewährung Die verschiedenen Instrumente der Rechenschaftsablegung erlauben

es dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten, sich ein genaues Bild über die Verwendung der eingesetzten Mittel zu machen.

5 Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2021–2024

Bedeutung Gemäss Art. 63a BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam für

für die vom Bund einen wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraum.

angestrebten Ziele Die Grundbeiträge sind ein wichtiger Beitrag des Bundes an

die Betriebskosten der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen sowie anderer beitragsberechtigter Institutionen des Hochschulbereichs. Eine substanzielle Reduktion würde das etablierte Qualitätsniveau nicht mehr gewährleisten.

Die projektgebundenen Beiträge erlauben hochschultypenübergreifende Kooperationen. Die einzelnen Projekte werden von der SHK bewilligt. Die beteiligten Institutionen erbringen in aller Regel eine Eigenleistung, die dem Bundesbeitrag entspricht. Eine Reduktion würde die Durchführung wichtiger Unternehmungen gefährden.

Mit den Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen kann der Bund auf die Qualität der Hochschulinfrastruktur gezielt Einfluss nehmen. Eine substanzielle Reduktion würde zu Verzögerungen bei notwendigen Investitionen führen, was langfristig die Kosten erhöht.

Materielle Grundbeiträge: Materiell steuert der Bund in erster Linie indirekt und finanzielle über den Verteilschlüssel der Grundbeiträge. Finanzhilfen werden nur Steuerung gewährt, wenn die Institutionen über eine periodisch zu erneuernde

institutionelle Akkreditierung des Schweizerischen Akkreditierungsrates verfügen.

Projektgebundene Beiträge: Der Bund präsidiert die SHK, welche die Projektauswahl vornimmt und die Finanzierung der einzelnen Projekte beschliesst. Die Beitragsempfänger erstatten dem Bund jährlich Bericht über die Zielerfüllung gemäss Leistungsauftrag und die Verwendung der finanziellen Mittel.

Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Jedes Bauvorhaben wird gemäss HFKG, V-HFKG und der entsprechenden Departementsverordnung beurteilt und auf Qualität und Kosten geprüft. Nach Fertigstellung und Bezug der Bauten wird eine Prüfung von Ausführung und Nutzung vorgenommen. Die Methode der Flächenkostenpauschalierung

ermöglicht eine effiziente Prüfung der Vorhaben auf ihre Kosten und Wirtschaftlichkeit hin und wirkt sich positiv auf die Effektivität aus.