Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3878Bundesblatt · BBl 2020 3681
Verfahren der Grundbeiträge: Das Verfahren für die Berechnung der Grundbeiträge ist Beitragsgewährung mit seiner Ausgestaltung gemäss HFKG effizient.
Projektgebundene Beiträge: Für das Verfahren ist die SHK verantwortlich.
Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Durch die Flächenkostenpauschalierung ist das Verfahren gemäss HFKG effektiv, effizient und kostensparend.
6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2021–2024
Bedeutung Die internationale Zusammenarbeit in der Bildung ist explizit eine für die vom Bund Dimension der BFI-Förderpolitik (vgl. Legislaturziele des Bundesrates angestrebten Ziele 2015–2019 sowie BFI-Botschaft 2017–2020). Die Einbindung der
Schweiz in einen internationalen Kontext durch Mobilität und Kooperation sichert ihr einen Spitzenplatz im Bereich Bildung und Forschung. Eine Reduktion der Subventionen für die internationale Mobilität in der Bildung würde Erfolgsfaktoren für den Werk- und Denkplatz Schweiz gefährden: die Kapazität zur Vermittlung internationaler Schlüsselkompetenzen im Rahmen von Aus- und Weiterbildung, die Qualität des Schweizer Bildungssystems, die internationale Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Zusätzlich unterstützen die Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Studierende den Forschenden-Austausch und tragen damit
zur internationalen Zusammenarbeit der Schweizer Hochschulen bei. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer noch tieferen
Annahmequote führen (heute knapp 20 %).
Materielle Der Bund steuert die Fördermittel für internationale Zusammenarbeit und finanzielle in der Bildung mittels Leistungsaufträgen und Verfügungen. Im Rahmen Steuerung der internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der
Bildung wird einer nationalen Agentur für Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten, die Betriebsmittel an die nationale Agentur sowie Teile der Begleitmassnahmen ein Leistungsauftrag erteilt. Im Steuerungsorgan der nationalen Agentur sorgen das SBFI, das BAK, das BSV und die EDK für die Umsetzung des Leistungsauftrags. Die restlichen Begleitmassnahmen werden den betroffenen Institutionen in der Regel mittels jährlicher Mandate zugesprochen, die eine regelmässige Berichterstattung vorsehen. Nicht oder nur teilweise verwendete Mittel sind zurückzuerstatten.
Bei der Talentförderung und der institutionellen internationalen Kooperation werden messbare Zielvorgaben definiert, bei deren Nichterreichung noch ausstehende Zahlungen zurückbehalten werden und bereits geleistete zurückgefordert werden können.
Grundlage für die Steuerung des Instruments der Bundes-Exzellenz-Stipendien bildet das jährlich nach Ländern und Regionen festgelegte Angebot an Schweizer Regierungsstipendien. Das Angebot an Industrieländer ist in der Regel von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig. Für Entwicklungsländer entfällt diese Bedingung. Die Bundes-
Exzellenz-Stipendien werden nur an Personen vergeben, welche
die hohen Anforderung vollumfänglich erfüllen und sich im Wettbewerb durchsetzen.