Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3879Bundesblatt · BBl 2020 3681

Verfahren der Für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in Beitragsgewährung der Bildung stützt sich die Bemessung der Betriebsmittel an die nationale

Agentur auf Erfahrungswerte der bisherigen Betriebsjahre der nationalen Agentur. Deren Berichterstattung über die international ausgerichteten Massnahmen wird durch das SBFI regelmässig auf deren Rechtmässigkeit und Effizienz geprüft. Auch die weiteren Massnahmen werden zielgerichtet, aufgrund klar definierter Pflichten und Ziele, zugesprochen und überprüft.

Im Bereich der Talentförderung und der institutionellen internationalen Kooperation werden die verfügbaren Mittel in Form von freiwilligen Beiträgen an internationale Organisationen oder an Dritte für Zusammenarbeitsprojekte im Bildungsbereich alloziert. Gremien wie wissenschaftliche Beiräte und Aufsichtsräte stellen sicher, dass die Qualität gesichert ist und der Mitteleinsatz zielkonform, effektiv und effizient erfolgt. Die Jahresberichte der geförderten Akteure werden von externen Revisoren gemäss den für Buchprüfungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüft.

Es ist Aufgabe der Eidgenössischen Stipendienkommission (ESKAS) zusammen mit den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im

Ausland die Bewerbungen für Bundes-Exzellenz-Stipendien zu sichten, eingehend zu prüfen und qualitativ zu beurteilen. Die Vergabe durch ESKAS erfolgt kompetitiv im Rahmen des Angebots der Schweizer Regierungsstipendien an Bewerber/innen aus 183 Ländern weltweit.

7 Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2021–2024

Bedeutung Gesamtschweizerische Forschungsförderung ist eine Aufgabe

für die vom Bund des Bundes. Die Kantone beteiligen sich aber namentlich via Betrieb angestrebten Ziele der kantonalen Hochschulen sowie durch spezifische Leistungen

(Infrastruktur und Milizsystem) im Förderbereich des Akademieverbunds. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer deutlichen Schwächung der dem Wettbewerbsprinzip verpflichteten Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes mit direkter Auswirkung

auf die internationale Position der Schweizer Forschung sowie zu einem Verlust der Expertisenfunktion und einer Sistierung langfristig angelegter Projekte im Akademiebereich führen.

Materielle Gestützt auf die Mehrjahresprogramme werden mit dem SNF und dem und finanzielle Akademieverbund je eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, in der Steuerung die Ziele, Massnahmen sowie die Verteilung der Mittel geregelt werden.

Verfahren der Die Leistungsvereinbarungen nennen die Ziele und Massnahmen.

Beitragsgewährung Gestützt auf interne Controllingprozesse erstatten der SNF und der

Akademieverbund dem SBFI jährlich Bericht über die Zielerreichung. Allfällige Abweichungen und Korrekturmassnahmen werden an

den jährlichen Controllinggesprächen erörtert oder vereinbart.