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Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 86 pages

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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DËPARTEMENT FËDËRAL DE L'INTËRIEUR DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'INTERNO DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN

Bern, 14. Juni 2000

An das Schweizerische Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht

Teilrevision des Bundesgesetzesüber die Krankenversicherung Ergänzen des Vernehmlassungsverfahrens

Sehr geehrteDamen und Herren Bundesrichter

In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Aufhebung des Kontrahierungs-' zwangs zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern. -zur Vollstreckung der finanziellen Verpflichtungen der Versicherten gegenüber den Versicherern sowie zum Rückgriffsrecht des Wohnkantons. Der Bundesratkommt damit dem Auftrag des Parlamentes nach. die Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten. teilstationären und stationären Bereich zu prüfen und die entsprechendenÄnderungen des KVG in der Vorlage zur Spitalfinanzierung vorzulegen. Der Bundesrat hat allerdings – aus Gründen, die im erläuternden Bericht ausgeführt werden (vgl. Ziffer 21) - entschieden, in der Vernehmlassungsvorlage die Aufhebung des Kontrahierungszwangs auf den ambulanten Bereich zu beschränken. Für den Bundesrat ist es deshalb von besonderem Interesse. wie sich die Vernehmlassungsteilnehmendenzur Frage des Geltungsbereichs einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs stellen.

Da die Spitalfinanzierungsrevision auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten.soll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen, die übliche Vernehmlassungsfrist zu verkürzen, was uns in Anbetracht der Beschränkung auf ein Hauptthema als

vertretbar erscheint. Wir hoffen. auf Ihr Verständnis zählen zu können und bitten Sie. den Entwurf zu prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, Ihre allfällige Stellungnahme zu den Sie interessierenden Punkten bis zum 28. Juli 2000 zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen fÜr Ihre Mitwirkung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN ,/ a)-

Ruth Dreifuss

Bundesrätin