Versicherungsgericht SO
4 Entscheide aus 2008
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- VSBES.2008.204Versicherungsgericht8. Dezember 2008Die Mutterschaftsversicherung ist eine Lohnausfallversicherung für erwerbstätige Mütter. Eine Ausnahmeregelung besteht unter anderem für IV-Taggeldbezügerinnen; dies aber nur, wenn der Bezug des Taggeldes bis unmittelbar vor der Geburt stattfindet.
- VSBES.2007.426Versicherungsgericht30. Oktober 2008Setzt der Versicherungsträger der versicherten Person eine Frist für eine bestimmte Handlung an, hat er gleichzeitig die Folgen eines Versäumnisses anzudrohen. Art. 40 Abs. 2 ATSG stellt eine Schutzbestimmung zugunsten der Partei dar, der die Bedeutung der Fristeinhaltung bewusst gemacht werden…
- VSBES.2008.146Versicherungsgericht16. Oktober 2008Dem Versicherten ist vorgängig das rechtliche Gehör zu gewähren, wenn seine Rente wegen Verletzung der Meldepflicht aufgehoben werden soll.
- VSBES.2007.191Versicherungsgericht10. Juli 2008Unfallmerkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors. Ein solcher liegt vor bei einem von einem Dressurpferd ausgeführten Bocksprung, wenn angesichts des Charakters bzw. des Temperaments des Pferdes die Wahrscheinlichkeit dieser Reaktion gering war und die Reiterin entsprechend wenig damit rechnen…
Quelle: Versicherungsgericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.