Rapporto sui risultati

Consultazione 1999/5: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) (Finanziamento ospedaliero) · 70 pagine

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49 Sach- "Einrichtungen der teilstationären Krankenpflege" ist wegzulassen. PULSUS überschrift

49 Sach- Ablehnung, weil teilstationärer Bereich gleich behandelt werden soll wie CVP

überschrift ambulanter.

Artikel 51 Absatz 1 Article 51 alinéa 1 Articolo 51 capoverso 1

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende Article Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Articolo Indicazioni, critiche, proposte, domande Proponenti

51 Il principio è condiviso. TI

Sostituire "siccome strumento di gestione finanziaria" con "quale strumento

di gestione finanziaria".

51 Anhörung von Leistungserbringern und Versicherern bei der Einführung GHo

von Globalbudget.

51 Unklar, ob subjektbezogene Beiträge der Kantone mitgemeint sind. LAK

51.1 Ablehnung: Rechnung geht nicht auf. PULSUS

Denkbar wäre die Möglichkeit, dass Kantone mit öffentlich und öffentlich

subventionierten Spitälern einen Gesamtbeitrag vereinbaren.

51.1 Es ist abzuklären, ob das Globalbudget auch den Anteil der Kassen bein- NUn

haltet.

Übergangsbestimmung Disposition transitoire Dispozione transitorie

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Ablehnung, weil Etappierung nur für die Krankenversicherung gilt, nicht GL, GR, NW, aber für Kantone. OW, SG, SH, TG, ZH Vorlage genügt nicht für eine realistische Umsetzungsplanung. BS

Keine Delegation an den Bundesrat. Übergangsregelung ist konkret auszu- AR

formulieren oder fallen zu lassen.

Verweis auf Ziffer 2 der Stellungnahme (der sich zu den Kosten äussert TI

und den Vorschlag als Ganzes ablehnt).

Stufenweise Einführung wird abgelehnt. CNG

Antrag: Einfrieren der heutigen Tarife, bis die Voraussetzungen für die

Umsetzung der bereinigten Spitalfinanzierung in der ganzen Schweiz erfüllt

sind.