Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/13: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) · 102 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 48Fedlex · Rapporto sui risultati

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––-

Mit dem Kontrahierungszwang rückt das Grundverhältnis Arzt-Patient in den Hinter- SCG grund und die Kassen dominieren immer mehr.

- wer ist berechtigt den Chiropraktiker auszusuchen, Patient oder Kasse; dass der Patient nicht mehr frei wählen kann, ist ein klarer Rückschritt

- wie soll der Chiropraktiker dem Patient erklären, dass er sowohl für die Kasse A aber nicht mehr für die Kasse B arbeiten kann

- nach welchen Kriterien kann ein Chiropraktiker die Gunst der Kassen erwerben, Begriffe wie Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung sind völlig offen und nicht berechenbar und kaum anfechtbar

- was ist ein guter Arzt

- widerspricht die Aufhebung des Vertragszwangs nicht Treu und Glauben

- wo findet ein Wettbewerb statt

- den Kantonen wird zuviel zugemutet

- der Glaube an die staatliche Allmacht feiert wieder Urstände

- was kostet die Bürokratie

Die Aufhebung des Vertragszwanges entwürdigt die Patienten, verunsichert die Ärzte und steigert die Bürokratie.

Können sich mit dem Entwurf im Grundsatz einverstanden erklären. Doch die Umset- SG zung der neuen Bestimmungen sind mit einem grossen und kostenintensiven administrativen Aufwand und mit Rechtsunsicherheiten verbunden.

- Delegation der den Kantonen übertragenen Zuständigkeit für das Gesundheitswesen im ambulanten Bereich an die Krankenversicherer (Vertragsschluss der Krankenversicherer mit den Leistungserbringern)

- Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung werden unterschiedlich ausgelegt.

- Beschwerdeflut

- Kantone müssen die Tarifverträge prüfen; Flut von Vertragsgenehmigungen

- Förderung des Kassentourismus

- Nach 46 Abs. 2 KVG muss ein Arzt, der verschiedenen Verbandsverträgen beitritt auch zu verschiedenen Tarifen arbeiten. Dies wird hinsichtlich der Kostenneutralität während der Einführungsphase des TarMed zu grossen Problemen führen.

- Vorschub leisten einer Zweiklassenmedizin

Vermissen Massnahmen, die besser geeignet erscheinen, die Gesundheitskosten einzudämmen:

- altersmässige Beschränkung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der sozialen Krankenversicherung

- Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium

- ausschöpfen der Massnahmen zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung nach Art. 56 bis 58 KVG

Der Vorschlag wird nicht als geeignet erachtet, die anstehenden Probleme im Gesund- SGAM heitswesen zu lösen. Forderung nach einer gemeinsamen Erarbeitung der Grundlagen für die anstehende Gesetzesreform.

Ihres Erachtens finden sich im vorliegenden Entwurf nirgends explizite Zielvorstellungen, welche mit dieser Gesetzesreform erreicht werden sollen. Diese müssten in einem ersten Schritt erarbeitet werden und würden eine Grundlage für Art. 45 darstellen, gemäss dieser der Bundesrat Kriterien für eine angemessene Versorgung überhaupt erst festlegen kann. Kriterien diesbezüglich können nicht gefunden werden, wie Vorgaben bezüglich der Dichte.

- Beziehungsaspekt Arzt/Patient wird völlig ausser acht gelassen; damit wird eine Teuerungswelle inszeniert

- Erhöhung des administrativen Aufwandes

- die vorgesehene kurze Vertragsdauer von einem Jahr wird keine neuen Praxiseröffnungen mehr zulassen; dies ist eine Diskriminierung der Jung-Ärzte

- uneingeschränkte Wahlfreiheit könnte den Konkurs für einen Arzt bedeuten

- Versicherer sollten sich über die säumigen Zahler informieren

- Arzt bleibt ohne zivilrechtliches Honorar, wenn er es versäumt den Patienten nicht zu informieren