Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/27: Legge federale sulla revisione e l'unificazione del diritto della responsabilità civile (Legge sulla responsabilità civile) · 452 pagine

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Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

1. Allgemeines

Zwei Experten, Prof. Pierre Widmer und Prof. Pierre Wessner, haben einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts ausgearbeitet. Dieser sieht einen Allgemeinen Teil des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht und eine Anpassung der haftpflichtrechtlichen Bestimmungen in Spezialgesetzen vor.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Expertenentwurf dauerte von Oktober 2000 bis April 2001. Geantwortet haben das Bundesgericht, 23 Kantone, 5 Parteien und 43 Organisationen.

2. Gesamtbeurteilung des Vorentwurfs

21 Kantone, 3 Parteien (FDP, LPS, SP) und 29 Organisationen befürworten grundsätzlich den Expertenentwurf. Sie sind mit dem Grundgedanken der Revision - Schaffung eines Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht - einverstanden. Von den Befürwortern melden aber 13 Kantone, 2 Parteien (FDP, LPS) und 14 Organisationen (insbesondere Bauernverband, Elektrizitätswerke, Notarenverband, Vereinigung öffentlicher Verkehr, Versicherungsverband, Universitäten Genf und Lausanne) Vorbehalte an, weil sie gewisse Änderungen ablehnen, vor allem jene zugunsten der Geschädigten. Anderseits wünschen die SP und 5 Organisationen (Anwaltsverband, Gewerkschaftsbund, Konsumentenforum, Krankenkassen, pro natura) weiter gehende Änderungen zugunsten der Geschädigten.

Abgelehnt wird der Vorentwurf von 2 Kantonen (Basel-Landschaft, Thurgau), einer Partei (SVP) und 7 Organisationen (economiesuisse, Bankiervereinigung, Baumeisterverband, Chemische Industrie, Gewerbeverband, Hauseigentümerverband, Universität Zürich). Sie machen geltend, die Vorlage sei unausgereift. Sie schaffe keine substanziellen Verbesserungen bzw. verbessere in unüberlegter Weise die Rechtsstellung des Geschädigten. Sie enthalte zu viele unklare Bestimmungen. Teils wird geltend gemacht, das heutige System der Spezialgesetze habe seine Berechtigung (BL), teils wird die Beibehaltung der Spezialgesetze gerügt (TG).

Keine allgemeine Stellungnahme zum Vorentwurf haben das Bundesgericht, die CVP und 7 Organisationen abgegeben.

3. Allgemeiner Teil des Haftpflichtrechts

Die meisten Stellungnahmen sprechen sich für die Einordnung des Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht aus. Nur 2 Kantone und eine Organisation befürworten ein Spezialgesetz.

Bezüglich des Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts wurden zahlreiche Bestimmungen abgelehnt oder kritisiert, auch in Stellungnahmen, welche die Vorlage grundsätzlich befürworten.

• Am grössten ist der Widerstand gegen die vorgeschlagene Zusammenführung der vertraglichen und der deliktischen Haftung (Art. 42 VE-OR). Die Ausdehnung der ausservertraglichen Haftung auf positive Vertragsverletzungen schaffe neue Abgrenzungsprobleme. Sie verschlechtere die Stellung