Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/27: Legge federale sulla revisione e l'unificazione del diritto della responsabilità civile (Legge sulla responsabilità civile) · 452 pagine
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Autre pourrait être la solution si notre remarque à propos de la densité normative devait être prise en considération. Une codification précise et systématique des principes dégagés par la doctrine et la jurisprudence à propos de la responsabilité délictuelle au sens large (responsabilité aquilienne, objective simple et objective aggravée) pourrait trouver place dans une loi fédérale sur la responsabilité extra-contractuelle qui abrogerait toutes les dispositions disséminées dans notre ordre juridique.
ZG: Die Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts mit einem allgemeinen Teil in
den Art. 41-58 des Vorentwurfs ist sehr zu begrüssen. Die traditionelle Verankerung des ausservertraglichen Haftpflichtrechts im Obligationenrecht wird durch diese Revision fortgeführt. Die bzw. der Rechtsuchende vermag die Grundlagen des ausservertraglichen Haftpflichtrechts weiterhin an gewohnter Stelle im Gesetz zu finden, was sicher auch im Sinn der Rechtssicherheit ist. Die engere Verknüpfung der haftpflichtrechtlichen Spezialgesetze (durch Verweise) mit dem allgemeinen Teil des Haftpflichtrechts ist wichtig und bringt neben einer gewissen Vereinfachung auch eine bedeutende Vereinheitlichung.
ZH: Da das Haftpflichtrecht dem Titel Entstehen von Obligationen zugeordnet
wird, ist trotz der Extension eine Revision im Rahmen der Art. 41-61 OR aus Gründen der Systematik und Auffindbarkeit einer separaten Kodifikation vorzuziehen.
Parteien / Partis politiques / Partiti politici
FDP: Der Belassung des Haftpflichtrechts im Allgemeinen Teil des Schweizeri-
schen Obligationenrechts (OR) und dem Verzicht auf eine eigenständige Kodifikation ist zuzustimmen. Das Delikt als einer der wesentlichen Entstehungsgründe von Obligationen soll weiterhin im allgemeinen Schuldrechtskodex enthalten sein.
Organisationen / Organisations / Organizzazioni
ACSI: Secondo l'ACSI tale unificazione può avere luogo mediante la revisione
del codice delle obbligazioni, così come proposto dagli esperti, e senza dovere ricorrere all'adozione di una nuova legge speciale.
AEROSUISSE: Zur Frage, ob die beabsichtigte Vereinheitlichung des Haft-
pflichtrechts durch eine Revision des Obligationenrechts oder durch Erlass eines Spezialgesetzes erfolgen soll, vertreten wir entschieden die Meinung, dass die von den Experten vorgeschlagene Lösung, nämlich die Revision des Obligationenrechts, vorzuziehen ist. Es wäre systematisch fragwürdig, die Entstehung der Obligation aus Vertrag und aus ungerechtfertigter Bereicherung im Obligationenrecht, die Entstehung der Obligation aus unerlaubter Handlung (heutiger Titel des 2. Abschnitts) in einem Spezialgesetz zu regeln, und es würde sich die Frage der Stellung des Spezialgesetzes über die Haftpflicht zu den Spezialgesetzen über einzelne Tätigkeiten stellen.
bfu: Wir würden es sehr begrüssen, wenn sämtliche haftpflichtrechtlichen
Bestimmungen in einem Spezialgesetz zusammengefasst und harmonisiert würden. Rechtsuchende und -anwendende finden sich nämlich besser zurecht, wenn für Haftpflichtfragen nur noch ein übersichtlicher,