Rapporto sui risultati

Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine

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Au vu de ce qui précède, notre Conseil ne peut soutenir la creation d'un congé maternité introduit au niveau du code des obligations et constituant un recul par rapport aux acquis de I'assurance-maternité cantonale.

En revanche, notre Conseil pourrait adhérer à une solution telle que proposée par l'initiative Triponez et créant un congé maternité pour lés salariées et lés indépendantes par le biais des allocations perte de gain, à condition que ce congé soit d'une durée de 16 semaines.

GL: Wir begrüssen es, dass eine Gesetzesrevision vorgeschlagen wird, welche die heutige Regelung des Mutterschaftsurlaubes verbessert. Dabei ist eine gesamtheitliche Sicht wichtig, die die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der betroffenen Frauen, die berechtigten Wirtschaftsinteressen sowie eine übergeordnete gesamtschweizerische Familienpolitik und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt.

In diesem Sinne ist der Vorstoss des Bundesrates zur Schliessung der Lohnlücke, wie sie Müttern während des 8-wöchigen Arbeitsverbots (Art. 35a Abs. 3 ArG) nach Niederkunft erwachsen kann, als Schritt in die richtige Richtung zu begrüssen. Dennoch geben wir folgendes zu bedenken:

Der vorgeschlagene OR-Ansatz weist sowohl für die Frauen als auch für die Arbeitgeber unter verschiedenen Aspekten gravierende Nachteile auf. Eine rein obligationenrechtliche Lösung zu Lasten der Arbeitgeber ist unsolidarisch. Für Arbeitgeber, die viele Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen, würden sich die Arbeitskosten überdurchschnittlich erhöhen. Der einheitlich geregelte bezahlte Mutterschaftsurlaub könnte dadurch zur Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen. Im Entwurf wird explitzit auf diese Gefahr hingewiesen. Dabei ist es irrelevant, ob der obligatorische Mutterschaftsurlaub mindestens 8 Wochen oder maximal 14 Wochen dauert. Die obligationenrechtliche Lösung deckt im weiteren den Lohnausfall von selbständig erwerbenden Müttern nicht ab. Selbständig erwerbende Mütter sind aber genauso auf einen Erwerbsersatz angewiesen wie Arbeitnehmerinnen.

Praktisch gleichzeitig mit dem Vernehmlassungsverfahren zu den zwei OR-Modellen (bezahlter Mutterschaftsurlaub) wurde die von 108 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete parlamentarische Initiative Triponez eingereicht, welche für sämtliche erwerbstätigen Frauen einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub vorsieht. Angesichts der veränderten Ausgangslage in Wirtschaft und Gesellschaft und wie es auch die grosse Zahl an Nationalrätinnen und Nationalräten zeigt, welche die parlamentarische Initiative Triponez mitunterzeichnet haben, scheint der EO-Ansatz im Gegensatz zu den OR-Modellen auf eine breite Akzeptanz zu stossen. Die Vorzüge dieses Modells sind denn auch überzeugend:

 Sämtliche erwerbstätigen Frauen gelangen in den Genuss eines 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs. Selbständig erwerbstätige Frauen können sich versichern.

 Angesichts der breiten Akzeptanz könnte der EO-Ansatz rasch umgesetzt werden. Die Gefahr eines Referendums ist als relativ gering einzuschätzen.

 Im Gegensatz zum OR-Ansatz hätten jüngere Frauen mit keinen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen.

 Die Arbeitsmobilität jüngerer Frauen würde nicht unnötig eingeschränkt.