Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/2: Legge federale sul commercio elettronico · 255 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 30Fedlex · Rapporto sui risultati
SRV Im Begleitbericht zur Vorlage wird zu Recht ausgef¸hrt (Seite 4), dass der elektronische Gesch‰ftsverkehr h‰ufig international abgewickelt wird. Es ist daher sinnvoll, dass sich in diesem Bereich die schweizerische Rechtsordnung an der Gesetzgebung der EU und deren Richtlinien orientiert.
W¸rde dies nicht geschehen, best¸nde die Gefahr, dass ausl‰ndische und inl‰ndische Anbieter touristischer Leistungen ihre Leistungen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen den Konsumenten anbieten kˆnnten, was zu ungleichen Verh‰ltnissen und erheblichen Marktverzerrungen f¸hren w¸rde.
Der SRV begr¸sst es daher, dass nicht ohne Not von der EU-Richtlinie abgewichen werden soll (Begleitbericht S. 5).
SW Die aus der Praxis f¸r den elektronischen Gesch‰ftsverkehr massgeblichen Regeln hat die Schweizerische Lauterkeitskommission in den Grunds‰tzen 4.1 bis 4.4 zusammengefasst. Da sich die organisierte Kommunikationsbranche im Rahmen der Selbstkontrolle ohnehin auf die Grunds‰tze der Lauterkeitskommission verpflichtet hat, gelten diese unmittelbar f¸r sie. Auf die nicht organisierte Branche wendet sie die Kommission im Rahmen der Durchsetzung der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation an. Sie lauten, wie folgt:
Grundsatz 4.1
Fernabsatz im hier verstandenen Sinn ist kommerzielle Kommunikation, die sich eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel bedient, die einen Vertragsschluss ohne physische Anwesenheit der Parteien ermˆglichen. Als Fernkommunikationsmittel kommen zum Beispiel die herkˆmmliche oder elektronische Post, Telefon, Telefax, Television oder Internet in Frage.
Grundsatz 4.2
Der kommerzielle Zweck der Informationen ¸ber Waren und Dienstleistungen muss eindeutig klar und verst‰ndlich sowie den verwendeten Fernkommunikationstechniken angepasst sein. Jede Art von Fernabsatz ist unlauter, sofern nicht die folgenden Informationen gegeben werden: Identit‰t des Anbieters (Name, Firma, Adresse. Deckadressen und Postfachnummern gen¸gen nicht), wesentliche Eigenschaften, Preis, G¸ltigkeitsdauer des Angebotes, Einzelheiten ¸ber Zahlung und Lieferung (wie Lieferkosten, Lieferfristen) oder Erf¸llung, R¸ckgabemˆglichkeit oder Widerrufsrecht, Garantie und Kundendienst.
Grundsatz Nr. 4.3
Sofern der Abnehmer nicht ausdr¸cklich darauf verzichtet oder die Leistung des Abnehmers Fr. 100.ñ ¸bersteigt, ist die Bestellung schriftlich zu best‰tigen, bevor die Ware zugestellt oder die Dienstleistung ausgef¸hrt wird. Die Frist des Widerrufs- und R¸ckgaberechts von 7 Tagen beginnt bei Waren mit dem Tag ihres Eingangs, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Grundsatz Nr. 4.4
Aggressive Verkaufsmethoden sind unlauter, insbesondere wenn sie sich an individuelle Personen richten, die keinen Einfluss auf den Empfang des Angebotes nehmen kˆnnen und entweder keine Kundenbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer besteht, oder zwischen dem Angebot und dem Abnehmer bzw. seiner T‰tigkeit kein Sachzusammenhang gegeben ist. Im kaufm‰nnischen Verkehr wird eine Kundenbeziehung vermutet.