Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine

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liberal-sozialen Wirtschaftordnung zuzustimmen und trägt zur Stärkung des Finanzstandortes Schweiz bei.

Die automatische Novation bei der Errichtung eines Schuldbriefes ist beizubehalten. Die in der Praxis auftretenden Probleme wurden durch eine reiche Kasuistik weitgehend gelöst. Es besteht kein Anlass dies zu ändern.

Die Aufhebung der Gült sowie des Serienschulbriefs und -gült wird von der CVP Schweiz unterstützt.

FDP: Die Schaffung eines Registerpfandes als Schuldbrief ohne Wertpapierausgabe (Umsetzung der Motion 98.3131 Schiesser) wird ausdrücklich begrüsst. Der Register-Schuldbrief weist die geforderten Vereinfachungen und Vorteile auf (z.B. Reduktion der Ausfertigungskosten, Wegfall der Aufbewahrungs- und Transportkosten, Wegfall der entsprechenden "Verlustrisiken", Wegfall der Notwendigkeit von Kraftloserklärungsverfahren). Das zunehmende Bedürfnis der Gesellschaft und damit auch im Geschäftsverkehr nach elektronisch zur Verfügung stehenden Gütern des täglichen Rechtsverkehrs soll richtigerweise auch im Rahmen von Revisionen langjähriger und bewährter Rechtsinstitute berücksichtigt und nach Möglichkeit entsprechend umgesetzt und realisiert werden. Begrüsst wird ebenfalls die Beibehaltung des bisherigen Papier-Schuldbriefs und die entsprechende Wahlmöglichkeit, sei es bei der Schuldbrieferrichtung oder in einem späteren Zeitpunkt in Form der Umwandlung. Dem Wegfall der Novation bei der Schuldbrieferrichtung (Art. 855 Abs. 1 ZGB und Vorentwurf (VE) Art. 842 Abs. 3) kann grundsätzlich zugestimmt werden, da durch den neuen Absatz 3 eine solche weiterhin von den Beteiligten gewählt werden kann. Im vorliegenden Entwurf fehlen jedoch Ausführungen zur Sicherstellung der "Datengarantie" und der Datensicherheit im weitesten Sinne sowie zu den zu erwartenden Kostenfolgen sowohl für die Grundbuchämter wie für die am Rechtsgeschäft Beteiligten. Der hier vorgeschlagenen Abschaffung der Gült als Form des Grundpfands ist zuzustimmen.

SVP: Die SVP stimmt der Einführung des papierlosen Schuldbriefes als Registerpfandrecht unter Vorbehalt der Gewährleistung von Datensicherheit und Kostenneutralität zu. Zwar weist der vorgeschlagene Register-Schuldbrief diverse Vorteile auf, wie namentlich die Reduktion der Ausfertigungskosten, den Wegfall der Aufbewahrungs- und Transportkosten und der damit verbundenen Risiken des Wertpapierverlustes sowie des Wegfallen der Notwendigkeit von Kraftloserklärungsverfahren. Da jedoch eine Übertragung des Registerpfandrechts nur noch mittels Registereintrag möglich wäre, ist - je nach Kanton - auch eine erhebliche Verteuerung der Transaktionskosten zu befürchten. Ebenfalls ist der Sicherung der Datenspeicherung besondere Beachtung zu schenken. Allenfalls ist den Problemen des Papier-Schuldbriefes in der Praxis ist mit der Vereinfachung der Kraftloserklärung beizukommen.

LPS: Les inconvénients de la cédule hypothécaire sur papier sont clairement identifiés et nous partageons l'analyse faite dans le rapport explicatif. Sur le principe, nous souscrivons donc pleinement à l'institution de la cédule hypothécaire sans titre qui aura pour principale conséquence d'éviter les procédures d'annulation généralement longues et coûteuses. En revanche, la diminution des frais de constitution et de transfert de titre, bien que souhaitable, reste à démontrer dans la pratique.