Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Vorlage auf 1 Jahr zu verkürzen.
Eine Reform der Spitalfinanzierung hat für die Interpharma hohe Priorität, wobei aus Interunserer Sicht - mit einer adäquaten Übergangsfrist - ein möglichst direkter Übergang pharma von der dualen zur monistischen Spitalfinanzierung anzustreben ist. Eine monistische Spitalfinanzierung führt zu mehr Markt- und Kostentransparenz, zu einer Gleichbehandlung der verschiedenen stationären Leistungsanbieter und somit im Endeffekt auch zu mehr Wettbewerb im grössten Bereich des Schweizer Gesundheitswesens, auf den fast 50% der Ausgaben entfallen. Der bundesrätliche Vorschlag einer dual-fixen Finanzierung für eine klar begrenzte Zeit ist nur dann akzeptabel, wenn er den Übergang zur monistischen Finanzierung nicht technisch behindert. Probleme sind aus unserer Sicht die nach wie vor bestehenden Interessenkonflikte der Kantone, die Kostenverzerrungen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung und der mangelnde Wettbewerb unter den Spitälern. Dazu gehört beispielsweise eine Gleichbehandlung der Spitäler auch hinsichtlich des Staatsanteils an der Grundversicherung (Sockelbeitrag).
Aufgrund der empirischen Daten ist hinlänglich bekannt, dass die oft beklagte „Kostenexplosion im Gesundheitswesen" weitgehend ein Finanzierungsproblem ist. Während nämlich die Gesundheitskosten seit Jahrzehnten einen stetigen Anstieg von 3% bis 4% pro Jahr verzeichnen, sind die Prämien seit Einführung des KVG überproportional gestiegen. Dieses Phänomen hat zu einer starken Belastung vor allem des Mittelstands geführt. Entsprechend sollte der Kostenverteilungsschlüssel weitgehend prämienneutral sein, denn eine deutliche Mehrbelastung der Versicherten ist vor dem Hintergrund der Prämiendiskussion nicht zu verantworten. Entsprechend sollte der Finanzierungsanteil der Kantone der realen Situation und nicht dem vorgeschlagenen künstlichen 50/50- Modell entsprechen.
Die Spitalfinanzierung stand schon im Zentrum der letzten Anläufe zur Revision des SCG KVG. Tatsächlich zeichnet sich dieser Regelungsbereich des KVG durch seine Brüche und die Inkonsistenz des dualen Systems aus. Die unterschiedliche Behandlung von stationärer und ambulanter Behandlung hat sich zu einer Belastung des gesamten Krankenversicherungssystems entwickelt und ist Ursache vieler unseliger Streitereien zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Davon sind letztlich auch die Chiropraktoren betroffen. Eine rasche und konsequente Revision der
Spitalfinanzierung tut not, und entgegen den Ausführungen auf Seite 24 des Erläuternden Berichts (Zusammenwirken des Vorschlages mit anderen in Diskussion stehenden Gesetzesänderungen) beeinflusst der neue Vorschlag einer dual-fixen Finanzierung der stationären Leistungen sowohl die Aufhebung des Vertragszwangs als auch die Managed Care. In beiden diesen Bereichen können nur „hinkende“ Lösungen entstehen,
solange kein monistisches System eingeführt wird. Wir wenden uns deshalb klar gegen den vorgeschlagenen Zwischenschritt einer dual-fixen Finanzierung und erachten den direkten Übergang zu einer monistischen Lösung mit der kommenden Revision als unerlässlich. Für die Umsetzung einer monistischen gesetzlichen Neuregelung kann durchaus genügend Zeit eingeräumt werden. Hingegen soll über den einzuschlagenden Weg endlich Klarheit geschaffen werden. Die Übergangsbestimmung, wonach der Bundesrat innert drei Jahren nach der Gesetzesrevision wieder eine neue Änderung mit dem Übergang zum monistischen System erst vorschlagen soll, bringt diese Klarheit nicht, sondern verunsichert nur. Der vorgeschlagene doppelte Schrittwechsel bringt überdies erhebliche unnötige Kosten, insbesondere bei der Informatik, wovon in der Folge wieder alle Akteure betroffen sein werden.
Grundsätzlich werten wir die Vorlage 2A Spitalfinanzierung als sinnvollen Vorschlag. Als SVDE Schwachpunkt erachten wir die Sicherstellung der Qualitätssicherung in der Leistungserbringung, da die Leistungen vordefiniert werden und dementsprechend abgegolten werden. Der SVDE ASDD empfiehlt, die Qualitätssicherung explizit zu regeln.
Die Stossrichtung der Revisionsvorlage können wir unterstützen. Sie leistet einen SSO Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten. Ebenso erachten wir den Einbezug der privaten Spitäler als wichtig; hierbei ist speziell darauf zu achten, dass die kantonale Planungshoheit nicht einseitig die vom Kanton selber
betriebenen Spitäler bevorzugt, sondern dass hier entsprechend "die Spiesse gleich lang" ausgestaltet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass durch die Spitalfinanzierung keine Vermischung zwischen stationärem und ambulantem Betrieb stattfindet. Dabei ist festzustellen, dass in den letzten Jahren der Anteil der ambulanten Leistungen in den