Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 98Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Bereich zuzurechnen sind. Das Gleiche gilt für den ambulanten und stationären Bereich. Sofern die Abgeltung auf leistungsbezogenen Pauschalen beruhen soll, müssen die Aus-, Weiter- und
Fortbildungskosten und sonstigen Vorhalteleistungen unbedingt separat abgegolten werden. Sonst haben Nichtausbildungs-Spitäler einen massiven Wettbewerbsvorteil. Das bedeutet aber auch, dass man wissen muss, wie viel die Aus- und Weiterbildung oder die Aufrechterhaltung des Notfalldienstes kostet. Und es muss auch bestimmt sein, wie die Leistungen gerecht abgegolten und finanziert werden und wie viele Ausbildungsstellen es wo braucht.
Bei der Neuregelung der Finanzierung ist immer von ,,Gleichbehandlung“ und „gleich langen Spiessen" die Rede. Dabei werden die effektiven Verhältnisse bisweilen völlig verkannt. Die Privatspitäler in der Schweiz haben sich erfolgreich etabliert und können ihre Leistungen auch unter dem geltenden Recht gewinnbringend anbieten. Die Privatkliniken sind aufgrund ihrer Lage, ihrem Ausbaustand und ihrer Infrastruktur rein auf Halb- und Privatpatienten ausgerichtet. Die Behandlungen an bloss grundversicherte Personen machen denn auch im Durchschnitt weniger als 20% der Klientel aus. Ermöglicht und gefördert wurden diese
luxuriösen Infrastrukturen durch die grosszügigen Vergütungen der Zusatzversicherung. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die soziale Krankenversicherung oder auch die öffentliche Hand plötzlich solche luxuriösen Strukturen honorieren sollten. Die Privatspitäler sind heute sehr mächtig, da sie weitgehend zusammengeschlossen sind. So verfügt die Hirslanden Holding AG gegenwärtig über 12 Kliniken. Allein im Jahr 2002 hat sie drei Kliniken erworben. Ihre Spitäler liegen über die ganze Schweiz verteilt, in Aarau, Bern (3), Cham, Heiden, Lausanne (2), Münchenstein, Schaffhausen und Zürich (2). Jede vierte Herzoperation in der Schweiz wird heute beispielsweise in einer der Hirslandenkliniken durchgeführt. Hinzu kommt, dass die Hirslanden Holding in jüngster Zeit nochmals eine Verstärkung in ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung erfahren hat. Sie ist seit dem 1. November 2002 im Besitz der britischen
lnvestmentfirma BC Partner Funds. BC Partner ist eine führende Private Equity Gruppe mit Niederlassungen in London, Mailand, Hamburg, Paris und neu auch in Genf. Die Funds von BC Partner halten eine
Mehrheitsbeteiligung an der General Healthcare Group, welche BMI Healthcare, die grösste britische und eine der bedeutendsten
europäischen Privatspitalgruppen, führt. Die BC Partner setzt nach eigenen Aussagen auf Innovation, Wachstum und langfristige
Existenzsicherung. Ziel ist der Gang an die Börse. Die besagten
Privatspitäler stellen somit in der Schweizer Spitallandschaft eine
mächtige und vorab pekuniär ausgerichtete Grösse dar, bei denen die Shareholder das Sagen haben. Mit dem Service Public im Sinne der sozialen Grundversorgung für die Schweizer Bevölkerung hat dies wenig bis gar nichts zu tun.
Die Subventionierung steht im Widerspruch zur Staatsskepsis der Privatspitäler: Die Privatspitäler lehnen staatliche Planung und Lenkung im Gesundheitswesen grundsätzlich ab und möchten ein liberalisiertes Gesundheitswesen, indem strukturelle Bereinigungen dem Markt
überlassen werden (Robert Bider, CE0 Hirslanden Holding, in Krankenversicherung und Gesundheitswesen - wie weiter?, Bern 1999, S. 198). Diese Haltung wird aktuell bestätigt: In ihrem Geschäftsbericht 2003 übt die Hirslandengruppe harte Kritik an den staatlichen Normen, "die opportunistisch, konzeptlos und ohne angemessene Kosten-Nutzen-Überlegungen erlassen würden." Generell zeichne sich das
Gesundheitswesen durch das Fehlen einer strategischen Gesamtsicht, durch eine intransparente Finanzierung und durch etatistischen
Planungseifer aus. Zur laufenden Revision des KVG schreibt das
Unternehmen, es brauche einen grundsätzlichen Entscheid für