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Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 186 pagine
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nen und –direktoren (GDK) die Initiative ergriffen mit dem Ziel, unter Einbezug aller Beteiligten eine Arbeitsgruppe „Leistungsorientierte Spitalplanung“ einzusetzen, welche die Aufgabe hat, Planungsinstrumente bereitzustellen und den Übergang zur Leistungsplanung vorzubereiten.
Die mit Bezug auf die Planung und Aufgabenverteilungim Bereich der hochspezialisiertenMedizin von verschiedensterSeite konstatiertenMängel sind seit mehreren Jahren Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Vorschläge. Die Koordination
und Konzentrationder hochspezialisiertenMedizin wurde auch im Rahmen der
Neugestaltungdes Finanzausgleichsund der Aufgabenteilungzwischen Bund und Kantonen (NFA; Botschaft des Bundesrates vom 14. November 2001 in BBI 2002 2291) als einer derjenigen Bereiche identifiziert, der zwecks effizienterer und wirksamerer AufgabenerfÜllung auf interkantonaler Ebene organisiert werden soll. So wird vorgesehen, dass durch ein Konkordat der Kantone auf schweizerischer Ebene Regeln für die Planung und Zuordnung der Versorgungskapazitätenfür die hochspezialisierte medizinische Versorgung festgelegt werden (vgl. den Entwurf für einen neuen Art. 48 Abs. 4 BV; BBI 2002 2560ff sowie Art. 12 Abs. 1 Bst. h des Entwurfes für ein Bundesgesetzüber den Finanzausgleich;BBI 2002 2566ff). Im Rahmen der NFA werden auch die Vorhaben weiterverfolgt,welche in Bezug auf
die Angebotsplanungim Bereich der Spitzenmedizinvormals durch das Projekt
„Nationale Gesundheitspolitik“ wahrgenommen wurden. Ein Venrehm]assungsverfahren wurde durch die GDK in der zweiten Hälfte des Jahres 2003 durchgeführt; die Ergebnisse liegen vor. Diese lassen darauf schliessen, dass sich die Universitätsspitäler auf Leistungszentren im Bereich der Transplantationsmedizin einigen werden. Die Plenarversammlung der (IDK hat die Resultate Ende 2003 zur Kenntnis genommenund dem Vorstand der (IDK die Kompetenz übertragen,die
interkantonale Kommission "Konzentration der hochspezialisiertenMedizin"
(CICOMS) einzusetzen und die weiteren Arbeiten voranzutreiben. Der Bundesrat
hat zur Zeit weder die Kompetenznoch einenAnlass, die in einer Motion von alt
Nationalrat Zäch (01.3049) vorgeschlagenen Gesetzesänderungen aufzunehmen, um unter den Spitälern eine Vergabe von Lizenzen zur Erbringung von Leistungender hochspezialisierten Medizin durchzuführen. Entscheidträger sind nach wie vor in erster Linie die Kantone. Einzig die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen der gescheiterten Gesetzesrevision vorgeschlagene subsidiäre Kompetenzübertragung an den Bundesrat soll wieder aufgenommen werden.
2.3 Tarife
Zentraler Punkt der Vorlage ist der Tarifbereich. In diesem steht der Wettbewerbs-
gedankeim Vordergrund. Dies wird nicht zuletztdeutlich durch die in Artikel 46
Absatz 3 KVG eingeführten Normen, die kartellrechtlich verbotenes Verhalten der Leistungserbringer zu verhindern suchen. Eine Stärkung dieses Wettbewerbsgedankens ist eines der Ziele dieser Vorlage. Zwar ist grundsätzlich am System der Pauschaltarifierung festzuhalten. Dabei sollen jedoch Leistungen finanziert und nicht mehr Kosten gedeckt werden. Mit der leistungsbezogenenFinanzierung soll eine
Abkehr von der bisher üblichen Objektsubventionierungbewirkt werden.Zudem
soll die finanzielle Beteiligung der Kantone explizit verankert werden. Vorgeschlagen wird die dual-fixe Finanzierung von Leistungen, was bedeutet, dass die Finanzierung der Leistungen durchwegs je hälftig durch den Kanton und den Versicherer erfolgt. Durch die vorgeschlagene Streichung des Begriffes "allgemeine Abteilung" entfällt ferner eine Differenzierung nach dem Aufenthaltsort der Versicherten. Zu-