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Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 149 pagine

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Anhang 2: Datengrundlagen der Modellrechnungen

1. Schätzung der heutigen Finanzierungsvolumen für Pflegeleistungen

Geschätzte Finanzierung heute (2001 in Mio CHF KV TIËm Summe Einfache Grundpflege 423.9 117.6 541.5 Komplexe Grundpflege 722.1 3) 268.5 5) 990.6 Total Grundpflege 1'146.0 2) 386.1 5) 1'532. 1

Behandlungspflege 382.0 382.0

Total m5 1'914.1

1) Gesamte Kosten der Krankenversicherung für Pflegeheimeund Spitex im Jahr 2001 inkl. Kostenbeteili-

gung

2) Aufteilung Grundpflege / Behandlungspflege im geschätztenVerhältnis 75:25

3) Geschätzte Aufteilung einfache / komplexe Grundpflege gemäss Pflegebedarfsstufe11(Verhältnis 37:63)

4) Total bezahlte Hilflosenentschädigungen zur AHV im Jahr 2001

5) Geschätzte Aufteilung komplexe Grundpflege gemäss Anteil HE für schwere Hilflosigkeit

6) Geschätzter Anteil einfache Grundpflege gemäss Anteil HE für leichte und mittlere Hilflosigkeit

2. Schätzung der finanziellen Auswirkungen Annahmen Finanzierung zukünftig (gemäss Modell A): - KV finanziert die einfache Grundpflege nicht mehr; einfache Grundpflege wird über die HE, die EL und die Haushalte finanziert - die HE wird nur noch an Hilfsbedürftige zu Hause bezahlt (Aufteilung Heim/zu Hauseje 50 %) - Neu wird eine HE für einfache Hilflosigkeit bezahlt - Die Gesamtausgaben für einfache Grundpflege bzw. für komplexe Grundpflege werden, verglichen mit dem Status quo, konstant gehalten.

Geschätzte Finanzierung gemäss Modell (in Mio. CHF) KV HE Belastung Be-/Entlast. für für EL 5) Haushalte 6) Einfache Grundpflege 0.0 mo 177.0 273.7 Komplexe Grundpflege I'083.1 2) 134.3 59.0 .285.8 Total Grundpflege I'083. 1 225.1 236.0 12.1

Behandlungspflege 382.0

Total 225.1 236.0

1) Einfache Grundpflege gehört nicht mehr zum den KV-Leistungen, deshalb keine Beiträge mehr der KV

2) Komplexe Grundpflege aIs KV-Leistung; LeisEung wird i.d.R. nur über KV finanziert, was einen deutlich

höheren Finanzbedarf benötigt (Annahme + 50%)

3) Annahme: die KV-pflichtige Behandlungspflege wird im gleichenUmfang wie bisher übernommen

4) Neu wird eine einfache HE (ca. 20 Mio) sowie die bisherige mittelschwere HE bezahlt; jedoch nur an

Hilfsbedürftige zu Hause; +12 Mio. CHF für die Verkürzung der Karenzfrist

5) Geschätzte finanzielle Auswirkungen der Reform im EL-Bereich (Aufhebung Begrenzung) von 236 Mio.

CHF; Annahme, dass 3/4 für einfache Grundpflege

6) Geschätzte Auswirkungen auf die Haushalte (Belastung = + / Entlastung = -)