Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 9. Umwelt

Schweizerischer Gleiche Haltung wie economiesuisse.

Arbeitgeberverband -

Union patronale

suisse

USG Art. 50 Kanton Zürich In Bezug auf die Luftreinhaltung ist eine pauschale Pro-Kopf-Abgeltung vorzu-

sehen. Beim Lärm ist das Kriterium der Wirksamkeit so auszulegen, dass Beiträge an Schallschutzfenster nicht benachteiligt werden.

Kanton Schwyz Zustimmung zur Lösung beim Lärmschutz.

Eine Erhöhung der nicht werkgebundenen Beiträge zu Gunsten der Luftreinhaltemassnahmen der Kantone muss erneut geprüft und aufgenommen werden (analog BPUK).

Kanton Nidwalden Der Wegfall der einzelfallweisen Prüfung von Lärmschutzmassnahmen ist zu

begrüssen. Da im Kanton Nidwalden nach NFA keine Sanierungen mehr anstehen, ist die Gefahr gering, dass aufgrund des Primates des Kosten/Nutzen-Verhältnisses Kürzungen oder Verzögerungen in Kauf genommen werden müssten, weil der Schallschutzfenster-Einbau als nicht sehr effizient eingestuft werden könnte.

Kanton Glarus Der Neuregelung für Lärmschutzmassnahmen wird zugestimmt.

Die Erhöhung der nicht werkgebundenen Beiträge zu Gunsten der Luftreinhaltungsmassnahmen ist erneut zu prüfen und aufzunehmen (analog BPUK).

Kanton Zug Programmvereinbarungen können u. U. sehr aufwändig sein. Ohne Muster

einer solchen Vereinbarung, lässt sich nicht beurteilen, ob dem Kanton nicht doch zusätzliche Lasten entstehen.

Canton de Fribourg Die Aufhebung der Subventionen für Luftreinhaltung, namentlich in Bezug auf

die Luftreinhaltemessungen, wird bedauert. Die Programmvereinbarungen für den Lärmschutz werden begrüsst. Es ist aber sicherzustellen, dass die Mittel bis zum Ablauf der Sanierungsfristen zur Verfügung stehen. Im Weiteren sollen die Subventionen nicht nur vom Kriterium "Kosten/Nutzen-Verhältnis" abhängig gemacht werden, weil sonst nur bevölkerungsreiche Regionen profitieren.

Subventionen sollen ab gewissen Schwellen unabhängig von absoluten Werten und in Abhängigkeit von der Qualität der Programme ausgesprochen werden können.

Kanton Solothurn Verweis auf Stellungnahme BPUK

Kanton Basel-Stadt Die Programmvereinbarungen beim Lärmschutz werden begrüsst. Das Kriteri-

um "Länge des noch zu sanierenden Strassennetzes" ist zu streichen, weil dieses Kriterium die säumigen Kantone belohnt. Die Länge darf ausserdem nicht entscheidend sein, sondern die Anzahl von betroffenen Personen. Dieses Kriterium benachteiligt Kantone mit einer dicht besiedelten Stadt- und Agglomerationsstruktur.

Kanton Basel- Neuregelung in Bezug auf die Lärmbekämpfung wird zugestimmt.

Landschaft Eine Erhöhung der nicht werkgebundenen Beiträge zu Gunsten der Luftreinhal-

temassnahmen der Kantone muss erneut geprüft und aufgenommen werden (analog BPUK).

Kanton Schaffhausen wie BPUK

Kanton Appenzell Höhere, nicht werkgebundene Beiträge zu Gunsten der Luftreinhaltemassnah-Ausserrhoden men der Kantone müssen ins Gesetz aufgenommen werden (Pauschalbeiträ-

ge).

Kanton Appenzell Der Neuregelung betreffend Lärmschutz wird zugestimmt. Eine Anpassung der Innerrhoden nicht werkgebundenen Beiträge zu Gunsten der Luftreinhaltung ist vorzusehen,

damit die Kantone den gesetzlichen Auftrag der Luftreinhalteverordnung erfüllen können.

Kanton Aargau Es wird begrüsst, dass der Bund weiterhin an die Kosten der Lärmsanierung im

Bereich der übrigen Strassen Beiträge leistet. Unbekannt ist aber, wie viele Mittel für die Programme zur Verfügung stehen. Offen ist auch die Ausgestaltung der Programme, wie auch die Definition des Qualitätsaspektes.

Es gilt hier zu vermeiden, dass letztlich diejenigen Kantone profitieren, die der Lärmsanierung keinen hohen Stellenwert beigemessen haben. Der Bund hat vor der Änderung entsprechender Gesetze insbesondere die Frage der künftigen Verteilung der Mittel in die verschiedenen Bereiche zu definieren (z. B.

Agglomerationen, Globalen für die Hauptstrassen und übrige Strassen, Lärmschutz).

Canton de Vaud Die Lösung mit Programmvereinbarungen bedingt, dass auf kantonaler Ebene

eine entsprechende Bestimmung eingeführt wird.

Canton de Neuchâtel wie BPUK

Canton du Jura Die neue Lösung beim Lärmschutz vermag die Wirksamkeit und die Effizienz zu

steigern. Eine Verringerung der Mittel führt aber unweigerlich zu Verzögerungen. Bei den Luftimmissionen wird die Frage gestellt, ob diese Massnahmen nicht Bestandteil des Projektes sein sollen.

Christlich-soziale Die Systemänderung im Bereich Lärm wird abgelehnt.

Partei Schweiz

economiesuisse Der Bund soll die Luftreinhaltung und auch die Lärmbekämpfung nicht mehr

finanzieren. Es ist nicht einsehbar, dass der Bund bei den Hauptstrassen Globalbeiträge spricht, aber demgegenüber spezielle Programme bei den übrigen Strassen finanziert, dies widerspricht dem Subsidiaritätsbegriff. Zudem sind die Massnahmen bei den übrigen Strassen ein lokales Problem.

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