Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Schweizerischer Die Aufhebung der Kompetenz des Bundes, gemäss Art. 101a LFG zins- und Eisenbahn- und amortisationsgünstige Darlehen gewähren zu können, wird aus folgenden Grün-Verkehrspersonal- den abgelehnt:

Verband - Die gesetzliche Grundlage dafür wurde vom Schweizer Volk im Rahmen der

LFG- Revision in der Abstimmung vom 20. Februar 1994 angenommen. Nur schon aus Gründen der Rechtssicherheit ist es völlig abwegig, diese Bestimmung abschaffen zu wollen.

- Art. 101 LFG ist eine "Kann-Vorschrift". Ihre Handhabung ist von Fall zu Fall verschieden und hängt von Faktoren ab, deren zukünftige Entwicklung nicht vorauszusehen ist. Diese Gesetzesnorm führt weder zu irgendwelchen festen Ausgaben, noch zu einer Verflechtung von Aufgaben.

- Flughäfen gehören nicht in den Kompetenzbereich der Kantone. Vielmehr ist es der Bund, welcher kraft seines Monopols eine staatliche Aufgabe an jene Institutionen delegiert, welche Inhaber der Betriebskonzession sind.

- Die Abschaffung von Art. 101a LFG würde die bereits heute bestehende Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger durch den Bund in unerträglichem Ausmass verschärfen. Die Infrastruktur, welche die verschiedenen Verkehrsträger für die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse benötigen, muss durch den Bund finanziert werden können. Es darf dabei nicht zu einer Diskriminierung der Luftfahrt, z.B. gegenüber der Schiene kommen.

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