Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 265Fedlex · Rapporto sui risultati

Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

setzesstufe festzulegen. Ferner sind die Grundzüge der Fallpauschalen bereits im Gesetz zu regeln.

Technische Einzelheiten können zweckmässigerweise mit der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen geregelt werden.

ELG Art. 23 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 24 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 25 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 26 Schweizerische Die vorgeschlagene Lösung wird als sehr weitrechend erachtet und drohe die

Volkspartei kantonalen Kompetenzen erheblich zu beschneiden. Daher wird eine Konkretisierung des Weisungsrechts auf bestimmte Sachverhalte verlangt.

Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 27 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 28 Kanton St.Gallen Konzeptionell und bei der wachsenden Bedeutung der Ergänzungsleistungen ist

es je länger je weniger sachgerecht, auf Regresseinnahmen gegenüber haftpflichtigen Dritten für Ergänzungsleistungen zu verzichten. In der Gesamtkoordination aller Schadenausgleichsysteme der sozialen Sicherheit führe der Regressverzicht lediglich zu einer Bereicherung von Haftpflichtigen oder einer Begünstigung ihrer Versicherer. Daher soll die Regressmöglichkeit nochmals sorgfältig überprüft werden.

Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 29 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 30 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 31 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- ELG Art. 10 Abs. 2

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

ELG Art. 32 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Partei der Schweiz

IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.

ausgleich

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.

Schweiz

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