Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten
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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit
setzesstufe festzulegen. Ferner sind die Grundzüge der Fallpauschalen bereits im Gesetz zu regeln.
Technische Einzelheiten können zweckmässigerweise mit der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen geregelt werden.
ELG Art. 23 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 24 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 25 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 26 Schweizerische Die vorgeschlagene Lösung wird als sehr weitrechend erachtet und drohe die
Volkspartei kantonalen Kompetenzen erheblich zu beschneiden. Daher wird eine Konkretisierung des Weisungsrechts auf bestimmte Sachverhalte verlangt.
Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 27 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 28 Kanton St.Gallen Konzeptionell und bei der wachsenden Bedeutung der Ergänzungsleistungen ist
es je länger je weniger sachgerecht, auf Regresseinnahmen gegenüber haftpflichtigen Dritten für Ergänzungsleistungen zu verzichten. In der Gesamtkoordination aller Schadenausgleichsysteme der sozialen Sicherheit führe der Regressverzicht lediglich zu einer Bereicherung von Haftpflichtigen oder einer Begünstigung ihrer Versicherer. Daher soll die Regressmöglichkeit nochmals sorgfältig überprüft werden.
Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 29 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 30 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 31 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- ELG Art. 10 Abs. 2
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz
ELG Art. 32 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Stimmt der Neuregelung zu.
ausgleich
Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu.
Schweiz