Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

Stadtrat Zürich Der Stadtrat von Zürich ist damit einverstanden, dass sich die Subventionsver-

gabe inskünftig ausschliesslich nach dem Aufwand und nicht mehr u.a. nach der Finanzkraft der Kantone richtet.

10.12. Obligatorische Arbeitslosenversicherung

Der Neuregelung wird von den Vernehmlassern zugestimmt. Befürchtungen werden bezüglich der finanziellen Auswirkungen geäussert (AI, VS, GE, JU, GL, ZG). Appenzell Innerroden schlägt diesbezüglich einen neuen Verteilschlüssel vor, und der Kanton Zug fordert, dass die Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen zu 100% vom Bund getragen wird.

Tabelle 44 Anträge zum Bereich „Obligatorische Arbeitslosenversicherung“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

AVIG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Glarus Weil er die Finanzkraft mitberücksichtigte, erwies sich der bisherige Verteilungs-

schlüssel konkret für den Kanton Glarus als günstig. Indem dieser Verteilungsschlüssel nun einem neuen System (Ressourcenausgleich, geographischtopographischer sowie soziodemographischer Lastenausgleich) Platz macht, wird der Kanton Glarus sich stärker an den Kosten der Arbeitslosenversicherung beteiligen müssen - um wieviel kann zur Zeit nicht vorausgesagt werden. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, wie der Kanton die nach NFA dereinst zur Verfügung gestellten Mittel einzusetzen beabsichtigt.

Kanton Zug Die Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der

arbeitsmarktlichen Massnahmen sind zu 100% vom Bund zu tragen.

Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel-Stadt Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung zu.

Landschaft

Kanton Appenzell Da im neuen Regime die Abstufung von Transferzahlungen zwischen Bund und Innerrhoden Kantonen nach der Finanzkraft der Kantone entfällt, wird diese auch bei der

Beteiligung der Kantone an den Kosten für die Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht mehr berücksichtigt. Entgegen den Ausführungen im Schlussbericht, wird die Meinung vertreten, dass sehr wohl eine Verordnungsänderung vorzusehen wäre. Die Finanzkraft der Kantone sei nämlich Bestandteil der Regressionsformel nach Art. 9 AVFV zur Berechnung der Aufteilung zwischen den Kantonen.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der bisherigen Regelung wird gefordert, dass die neue Verteilformel im Sinne der nachfolgenden Ziele geändert wird:

a) Kostenbewusste Kantone sollen belohnt werden. Es kann nicht sein, dass eingesparte Gelder in einen Gesamttopf fliessen und dann über einen allgemeinen Schlüssel auf alle Kantone verteilt werden.

b) Für die Budgetierung müssen verlässliche Zahlen zur Verfügung stehen.

c) Der Verteilschlüssel darf nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden (siehe b). Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Wallis Le changement induit au niveau de l'assurance-chômage par l'entrée en vigueur

de la nouvelle RPT est très important, puisqu'il a pour conséquence une augmentation de plus de 40% de la participation du canton aux coûts du service public de l'emploi et des mesures relatives au marché du travail. Une telle augmentation de la charge cantonale n'est acceptable que pour autant qu'elle était intégrée dès le départ dans les modèles présentés aux cantons.

Canton de Neuchâtel Le nouveau règlement est approuvé.

Canton de Genève Eu égard aux impacts sur le canton de Genève, le Conseil d'Etat genevois

soutient le dossier sur ce point mais suivra cet élément avec attention. En effet, même si les documents relatifs au dossier de la RPT semblent démontrer un effet neutre en termes budgétaire, il y a une certaine difficulté à établir une situation claire compte tenu des informations dont le Conseil d'Etat genevois dispose.

Canton du Jura L'abandon de critère de capacité financière est logique dans l'esprit de la RPT.

L'appréciation de l'incidence financière reste délicate. La dynamique des coûts est élevée.

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