Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 12. Wald, Jagd und Fischerei

Schweizerischer Den Vorschlägen wird weitgehend zugestimmt.

Bauernverband

Schweizerischer Die Forderung, dass die Kantone bei der Verteilung der Bundesbeiträge ein Investiti-Bauernverband onsprogramm vorzulegen haben, wird befürwortet.

Verkehrs-Club der Der VCS teilt die Befürchtungen der Pro Natura und unterstützt sämtliche Anträge Schweiz von Pro Natura.

Pro Natura Pro Natura begrüsst, dass der Wald eine Verbundaufgabe von Bund und Kanton

bleibt. Mit einem Anteil von über 30% an der Landesfläche ist der Wald ein wichtiges landschaftsgestaltendes Element. Gewisse Bereiche, z.B. Waldfeststellung und Rodung, sollen abschliessend durch den Bund geregelt werden. Die Ablösung von Einzelprojektfinanzierung durch Programmsubventionierung wird ebenfalls begrüsst. Zudem wird es als richtig erachtet, dass sich der Bund vor allem auf die Vorgabe von Zielen und Grundsätzen der Aufgabenerfüllung, der Bereitstellung von Grundlagen und der Kontrolle beschränkt.

Der Ansatz der Mitwirkung Dritter kommt den Anliegen der Pro Natura sehr entgegen. Die Mitwirkung ermöglicht, verschiedenste Anliegen an Programmvereinbarungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Pro Natura hält eine kantonale Mitfinanzierung der Verbundaufgaben ebenfalls für notwendig. In gewissen Bereichen, wie etwa Naturschutzmassnahmen im Wald kann dies zu Engpässen führen. Der Bund sollte deshalb die Möglichkeit haben, Projekte im Bereich Artenschutz, die in seinem Interesse sind, direkt und ohne Beteiligung des Kantons unterstützen zu können. Deshalb wird folgender Antrag gestellt: Die Beurteilung und Unterstützung wichtiger und grosser Einzelvorhaben durch den Bund soll möglich bleiben.

Schweizer Vogel- Es wird beantragt, dass die Beurteilung und Unterstützung wichtiger und grosser schutz Einzelvorhaben durch den Bund möglich sein soll.

Begründung: Die kantonale Mitfinanzierung wird ebenfalls als notwendig erachtet. Es könne aber in gewissen Bereichen zu Engpässen kommen.

Ausserdem wird gefordert, dass bei der Ausgestaltung des Neuen Finanzausgleichs unbedingt Anreiz- und /oder Sanktionsmechanismen vorzusehen sind, die dafür sorgen, dass alle Kantone die Sicherung der Biodiversität ausreichend vollziehen. Begründung: Es wird befürchtet, dass die Kantone wenig Interesse zeigen werden, entsprechende Programme zu erarbeiten und umzusetzen, wie es aus Sicht des Artenschutzes dringlich wäre.

Es wird begrüsst, dass der Wald eine Verbundaufgabe von Bund und Kanton bleibt. Begrüsst werden auch die Programmvereinbarungen, Vorgaben des Bundes bezüglich der Aufgabenerfüllung sowie die Bereitstellung von Grundlagen und der Kontrolle durch den Bund.

Greenpeace Schweiz Schliesst sich der Stellungnahme des VCS an.

Waldwirtschaft Die NFA wird bezüglich Effizienzverbesserung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten Schweiz Bund/Kantone, Projekt- und Planungskontinuität vorwiegend positiv beurteilt.

Befürchtete Probleme: eine Ungleichbehandlung der Waldeigentümer als Folge der erhöhten Souveränität der Kantone und in Folge der Wettbewerbsverzerrungen;

sinkende Transparenz der Finanzströme Bund-Kanton-Waldeigentümer; Aufgabenablastung dürfe nicht zu einer zusätzlichen Aufgabenbelastung der Kantone und Waldeigentümer werden und der besitzübergreifende Zusammenarbeit soll nicht entgegengewirkt werden.

Als zwingend notwendig wird eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem Waldprogramm Schweiz und der Waldgesetzrevision erachtet.

Deshalb wird gefordert: Leistungsvereinbarungen der Kantone mit den Waldeigentümern sind eine zwingende Folge der Leistungsvereinbarungen Bund/Kantone. Instrumente und Grundlagen dazu sollen jedoch sinnvollerweise national und nicht kantonsweise aufgearbeitet und bereitgestellt werden.

Weiter soll mit der Vorgabe minimaler einheitlicher Grundsätze durch den Bund sicher gestellt werden, dass das forstpolitische Ziel verbesserter Eigenwirtschaftlichkeit nicht durch falsche Subventionsanreize ausgehebelt wird.

Ärztinnen und Ärzte Schliesst sich der Stellungnahme des VCS an.

für Umweltschutz

JungsozialistInnen Schliesst sich der Stellungnahme der SP Schweiz an.

Schweiz

Stadtrat Winterthur Der Bund soll sich zusätzlich zu den im Schlussbericht genannten Bereichen für den

Erholungswald engagieren. In der Umsetzung auf Gesetzesstufe wäre demzufolge in den heutigen Art. 37 und 38 WaG der Subventionstatbestand "Steigerung des Erholungswertes von Waldungen in Ballungsräumen" zusätzlich zu den bereits vorhandenen aufzuführen. Die Förderung könnte in Form von Beiträgen an Projekte zur planerischen Ausscheidung von Erholungswäldern und an die Mehraufwendungen bei der Pflege von Erholungswäldern erfolgen und/oder vereinfachte Bewilligungsverfahren

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