Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 3. Strafrecht

nämlich eine unterschiedliche Auffassung haben.

LSMG Art. 4 Abs. 3 Kanton Luzern Der Kanton Luzern fordert die Streichung dieses Artikels.

Bst. b Kanton Basel- Art. 4 Abs. 3 Bst. b LSMG muss gestrichen werden, weil es nach Inkrafttreten der

Landschaft NFA keine kollektiven Leistungen der IV an Sonderschulen mehr gibt.

Kanton Thurgau Die IV wird nach Inkrafttreten der NFA keine kollektiven Leistungen mehr ausbezahlen. Art. 4 Abs. 3 Bst. b LSMG ist deshalb zu streichen.

LSMG Art. 7 Kanton Glarus Möglicherweise dürften Bundesrat und Kantone je nach Interessenlage bei der

Beitragsberechnung (gemäss Art. 7 Abs. 2 LSMG durch den Bundesrat) und bei der Festlegung der Ausführungsbestimmungen (gemäss Art. 7 Abs. 2bis LSMG durch den Bundesrat) eine unterschiedliche Auffassung haben.

Freisinnige Demokra- Die FDP ist mit den vorgeschlagenen Modifikationen einverstanden. Die Projektleitische Partei der tung der NFA wird aber aufgefordert die vorliegenden Schätzungen der personellen Schweiz Auswirkungen zu kommunizieren, damit auf dieser Basis transparente Massnahmen erarbeitet werden können.

LSMG Art. 7 Kanton Basel- Die Möglichkeit, im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der kantonalen Be-Abs. 2bis Landschaft hörde, Pauschalabgeltungen auszurichten, wird begrüsst. Damit kann die heute

bestehende Doppelspurigkeit in der Aufsicht und Leistungskontrolle von Bund und Kanton beseitigt werden. Folgende 2 Anträge werden dennoch gemacht:

1) Die Pauschalisierung darf nicht zu einer Benachteiligung der Institutionen in Kantonen mit Leistungsvereinbarung gegenüber dem bisherigen Beitragssystem führen.

2) Es ist zu prüfen, wie weit im Sinne eines Anreizsystems Kantone und ihre Einrichtungen mit einer Leistungsvereinbarung für die übernommene Arbeit entschädigt werden, weil mit der Leistungsvereinbarung das Bundesamt für Justiz direkt entlastet wird.

LSMG Art. 10a Kanton Glarus Es wird beantragt, dass der Bund verpflichtet wird, einen angemessenen Beitrag an

das Schweizerische Ausbildungszentrum (SAZ) ausrichten zu müssen, trägt dieses durch seine Tätigkeit doch massgeblich zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung des Vollzuges bei.

economiesuisse L' opportunité d'une réintroduction de la subvention en faveur du Centre suisse de formation pour le personnel pénitentiaire (CSFPP) est discutable. Ne faudrait-il pas considérer cette formation comme une formation professionnelle au même titre que les formations professionnelles offertes dans d'autres domaines?

StGB / LSMG Kanton Bern Nach Ansicht des Kantons Bern wird die angestrebte Änderung in diesem Bereich

zu ungenau umschrieben. Deshalb sieht er sich zurzeit ausserstande , einen konkreten Handlungsbedarf oder finanzielle Auswirkungen auf Kantonsebene aufzuzeigen. Je nach Art der vom Bund erlassenen Vorschriften sei damit zu rechnen, dass das kantonale Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die dazugehörige Vollzugsverordnung mehr oder weniger umfassend zu ändern, allenfalls gar aufzuheben sein werde.

Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Glarus Die neue Stossrichtung, dass der Bund nicht gesetzgeberisch im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges tätig werden soll, sondern lediglich über Bau- und Betriebsbeiträge gemäss LSMG die Möglichkeit erhält, wie bis anhin (aber gezielter) eingreifen zu können, wird begrüsst. Dabei wird v.a. auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten am AT StGB bzw. an der Eidg. Strafprozessordnung sowie auf die ausgezeichnete kantonale Zusammenarbeit in den drei Konkordaten verwiesen.

Kanton Zug Stimmt der Neureglung zu.

Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel-Stadt Mit den Anpassungen und Zielsetzungen grundsätzlich einverstanden. Begrüsst werden insbesondere die Möglichkeit zur Einführung einer Programm- und Leistungsvereinbarung.

Es wird festgehalten, dass die vorgesehene Verbesserung der statistischen Unterlagen als Instrument der Planungsgrundlage nicht zu einem Mehraufwand für den Kanton führen darf. Die Erhebung des Bundes soll deshalb nur wesentliche Eckdaten umfassen und so weit wie möglich auf bestehendes Datenmaterial zurückgreifen.

Kanton Basel- Die Vorgaben des Bundes sollen angesichts der Hauptverantwortung der Kantone Landschaft in Regelungsdichte und Umfang zurückhaltend formuliert werden. Doppelspurigkeiten sind zu vermeiden. Der Planungsauftrag an die Kantone muss relativiert werden. Die unter das LSMG fallenden Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sind nur ein Teil der gesamten stationären Jugendhilfe. Die Kantone sollten dafür besorgt sein, dass sie über eine Gesamtplanung der Jugendhilfe verfügen und die interkantonale Abstimmung im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) erfolgt.

Kanton Schaffhausen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.

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