Verbale
Consultazione 2006/123: Revisione parziale della legge federale sui medicamenti e i dispositivi medici (Legge sugli agenti terapeutici) / 1a fase; preparati ospedalieri · 40 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 11Fedlex · Rapporto sui risultati
Bangerter M.: Ich habe nichts beizufügen.
Mesnil M.: Die Möglichkeit der Lohnherstellung scheint uns eine richtige Sache zu sein. Wir möchten bitten, auch wenn es nicht so dringend ist, vielleicht hier doch die Sprachregelungen, die zwischen den Arbeitsgruppen von Swissmedic verbessert wurden, zu übernehmen und nicht mehr von Zubereitung zu sprechen, wenn es um Herstellung geht. Das hat nämlich zu grossen Diskussionen geführt und wurde inzwischen bereinigt. Der Begriff „zubereitet“ wäre in der deutschen Version dieses Artikels daher
dringend durch „hergestellt“ zu ersetzen. Das Problem dieser Bestimmung sind immer noch die fehlenden anerkannten Formularien und vor allem die gesetzliche Lücke, dass es keine Möglichkeit für öffentliche Formularien gibt. Entweder hat man anerkannte Formularien mit einem Inhaber, welcher für Inhalt,
Update usw. verantwortlich ist und bezahlen muss, oder man hat lediglich die Pharmakopöe. Diese Lücke macht natürlich diese Bestimmung sehr selten anwendbar, auch wenn man sie verbessert. Im Prinzip könnte man schon differenzieren, dass im Rahmen von Artikel 9 diese Formularien nicht unbedingt von Swissmedic anzuerkennen wären. In Artikel 14 wären sie anzuerkennen: Wenn sie aber schon anerkannt sind, sollten wir gleich auf die blosse Meldepflicht springen. Die Kaskade in diesem Gesetz ist nach gesundem Menschenverstand und Proportionalitätsprinzip etwas happig. Es gibt zu grosse
Anforderungssprünge, je nachdem wie man das Gesetz liest. Ich komme nachher noch einmal darauf zurück.
Desax C.: Ich schliesse mich in vielen Teilen dem Votum von Herrn Mesnil an. Auch hier wäre ich für die Spitalapotheke für eine separate Regelung dieser Formula officinalis. Die Bedingungen, die im Spital herrschen, sind nicht gleich. In Bezug auf die Lohnherstellung ist dies aber zu befürworten. Ansonsten teilen wir die Meinung, welche Herr Martinelli vertreten wird.
Martinelli E.: Wir sind einverstanden mit der Änderung, dass hergestellt und nicht zubereitet wird. Diese Sprachregelung muss man konsequent anwenden. In Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c wird darauf
hingewiesen, dass sich das vereinfachte Zulassungsverfahren dort nur auf die eigene Kundschaft
bezieht, und das ist abhängig von der produzierten Menge. Es gibt in Deutschland ein System der
Standardzulassungen, welches ich auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr beliebt machen möchte.
Dieses System der Standardzulassungen in Deutschland wird zum Beispiel angewendet, um
Paracetamoltabletten zu produzieren. Eine Schachtel davon kostet in Deutschland 90 Rappen, und das ganze formelle Zulassungsverfahren beschränkt sich auf eine reine Meldepflicht nach einer Formula, wie sie eben in Deutschland als Standardzulassung bekannt ist. Das schafft Wettbewerbsverzerrung. Wenn man die Preise mit dem Ausland vergleicht. sind dies nicht die gleichen Ausgangsbedingungen. Das gehört nicht ganz zu diesem Artikel, aber es hängt mit diesem Artikel zusammen. Ich möchte hier gleich anbringen, dass man in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c die eigene Kundschaft aufhebt und dies
genereller beschreibt. Das ist ja ein formelles Zulassungsverfahren, und ich sehe nicht ein, warum man dies beschränkt. Man könnte dies dann eigentlich auch Artikel 15 unterstellen und die reine Meldepflicht auf dieser Basis einführen.
Wyss F.: Wir schliessen uns den Ausführungen der Herren Mesnil und Martinelli an.
Christ K.: Das gilt auch für uns.
Fahr V.: Ich möchte mich auch den Ausführungen der Herren Mesnil und Martinelli anschliessen.