Rapporto sui risultati

Consultazione 2006/69: Modifica dell'ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) · 64 pagine

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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

La SMSR demande que l'introduction pilote à l'échelle d'un canton soit réalisée SMSR avant que la SMSR puisse éventuellement la soutenir.

Bevor ein derartiges System flächendeckend umgesetzt wird, sollte zwingend SRK in einem klar definierten Kollektiv ein Pilotversuch durchgeführt werden.

Die FDP schätzt die Möglichkeit, dass die Kantone eine erweiterte Nutzung der FDP Versichertenkarte im Rahmen von Modellversuchen im Gesundheitsbereich

testen können.

Die Versichertenkarte soll nicht nur für kantonale Modellversuche verwendet economiesuisse werden dürfen. Auch Modellversuche von Kostenträgern und Leistungserbrin-

gern unterstützen die gewünschte Entwicklung in Richtung Gesundheitskarte.

Die Rahmenbedingungen für die Versuche sollen sich auf den Datenschutz

und die Kompatibilität mit den Funktionen der Versichertenkarte beschränken.

Es wird Führungsaufgabe des Bundes sein, die Interoperabilität durch Stan-

dards mit Kantonen und Privatwirtschaft sicherzustellen. Art. 15 ist zu streichen

und durch eine entsprechende Formulierung in der Managed Care Vorlage zu

ersetzen.

La fédération salue le fait que l’OCA permette aux cantons une utilisation plus FER étendue de la carte d’assuré dans le cadre d’essais pilotes dans le domaine de

la santé.

Die genannten Rahmenbedingungen sind zu einengend formuliert. Art. 15 ist Interpharma zu streichen und in der Managed Care Vorlage ist eine Bestimmung aufzu-

nehmen, mit der Modellversuche von Kantonen, Regionen und Privaten er-

möglicht und gefördert werden.

Die Comco begrüsst die Berücksichtigung von kantonalen Modellversuchen Comco und von internationalen Standards, um den Wettbewerb zu fördern und Han-

delshemmnisse abzubauen.

Da e-Health kantonsübergreifend Effizienzverbesserungen bringen soll und Eidg. Kommission verschiedene Kantone gemeinsame Projekte planen, kann aber nicht von je- für Konsumentendem einzelnen Kanton die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen verlangt fragen werden. Eine kantonale Zusammenarbeit und Harmonisierung würde somit

scheitern. Auf eine gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene für Modellprojek-

te ist deshalb zu verzichten. Sofern sie unabdingbar, ist sie im Sinne einer Ge-

neralklausel im Rahmen der laufenden KVG-Revision in Art. 42a KVG einzu-

bauen, womit kantonale Modellprojekte auf der Basis von Regierungsbe-

schlüssen ermöglich werden.

Es wurden bereits viele erfolgreiche eHealth-Projekte durchgeführt, zum Bei- HIN spiel:

• Elektronische Rechnungen

• eRezept

• Zugriff des Hausarztes auf Fallakten im Spital

Solche Projekte sollen auch in Zukunft interkantonal möglich sein und nicht an

kantonalen Gesetzgebungsprozessen scheitern müssen. HIN schlägt daher

vor, dass auch andere Trägerschaffen für Modellversuche ermöglicht werden.

Selbstverständlich unter Wahrung der Datenschutz- und gesetzlichen Anforde-

rungen, wie dies bereits heute geschieht.

Wegen der problematischen Verquickung von Versicherten- und Gesundheits-

karte sind viele geplante Projekte potentiell von der Einführung der Versicher-

tenkarte betroffen und werden deshalb zurückgestellt. Dies verhindert Investi-

tionen und behindert die Innovation.