Rapporto (t, f, i)

Consultazione 2007/10: Ordinanze d'esecuzione NPC · 144 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 27Fedlex · Rapporto sui risultati

5. Allgemeine Bemerkungen

Die Vernehmlasser geben ihrer grundsätzlichen Zufriedenheit mit den Verordnungsentwürfen Ausdruck. Die Vorgaben aus den bisherigen Arbeiten an der NFA und vorgenommenen parlamentarischen Entscheide seien in der Vernehmlassungsvorlage korrekt umgesetzt worden. Ebenso wird es begrüsst, dass die NFA vorgabenkonform und zeitgerecht auf den 1. Januar 2008 wird in Kraft treten können.

Mehrfach wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Verordnungsentwürfe später in die Vernehmlassung gegeben wurden, als ursprünglich in Aussicht gestellt. Dies habe eine fundierte Stellungnahme erschwert (ZG; FR, JU).

Ausserdem wird geltend gemacht (SG), die vorgeschlagenen Anpassungen des Verordnungsrechts sowie die Erläuterungen wichen in einzelnen Fällen davon ab, was im Rahmen des gemeinsamen Projekts von Bund und Kantonen erarbeitet wurde und Eingang in die bisherigen Materialien gefunden hat. Es wird überdies bemängelt, dass bei einzelnen Verordnungen Konkretisierungen von erheblicher Tragweite vorgeschlagen werden, in deren Erarbeitung die Kantone nicht einbezogen wurden.

Von anderer Seite wird beanstandet, dass die Verordnungen teilweise zu viele Detailregelungen enthalten (GR).

Gemäss einem Vernehmlasser (GE) bedürfen vor allem noch einige Begrifflichkeiten der Präzisierung.

Ein Vernehmlasser (JU) schlägt vor, eine transitorische Generalklausel einzufügen, die es erlauben würde, Entscheidungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu fällen.

Ein Vernehmlasser (Centre Patronal) sieht noch einige „Kinderkrankheiten“ in den Verordnungsentwürfen, die bei der Umsetzung durch die Kantone zu Tage treten werden und die noch korrigiert werden müssten.

Es wird deshalb auch verlangt, dass die Kantone in die Erarbeitung von Direktiven und Kreisschreiben zur Anwendung der Verordnungen unbedingt miteinbezogen werden müssen (VD, VS).

Abschliessend kann gesagt werden, dass die NFA von keinem Vernehmlasser in Frage gestellt wird.

Artikel Anträge Vernehmlasser

Allg. La risposta del Cantone Ticino si basa su un'attenta verifica di conformità dei TI diversi disegni d'ordinanza con quanto già annunciato e deciso nelle precedenti fasi della riforma. In questa prospettiva, si nota in generale un sostanziale allineamento tra quanto già approvato e le disposizioni d'esecuzione poste in consultazione. Solo per alcuni settori limitati, si riscontrano divergenze, che possono comunque avere effetti finanziari importantissimi come quelli nell'ambito delle prestazioni complementari AVS/AI. La presa di posizione del Cantone si concentra quindi sugli ambiti dove le proposte poste in consultazione si scostano sostanzialmente da quanto deciso e annunciato, disattendendo quindi le legittime attese riposte nella riforma dal Cantone. Per quanto riguarda gli ambiti per i quali le proposte collimano con quanto annunciato nelle precedenti fasi della riforma non saranno invece formulate osservazioni particolari, ritenuto che la loro conformità alle disposizioni precedentemente adottate comportano da parte nostra un'adesione implicita. Allg. Mit dem gewählten Vorgehen mit einer Zusammenfassung der Teilrevisionen in SZ eine Mantelverordnung und den unterbreiteten totalrevidierten Verordnungen sowie den neuen Verordnungen ist der Vernehmlasser einverstanden. Er nimmt