Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine

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ke. Es könne vermieden werden, dass Menschen mit geistiger Behinderung (und auch andere) mit der Rolle als Arbeitgeber überfordert würden. Statt eine Assistenzperson anzustellen, sei es für behinderte Menschen unter Umständen einfacher, die benötigte Assistenz über eine Dienstleistungsorganisation einzukaufen. Diese würden es ermöglichen, verschiedene Assistenzpersonen mit unterschiedlichen Qualifikationen beizuziehen. Es könnten so auch qualifizierte Fachkräfte wie Sozial- oder Heilpädagoglnnen Assistenzaufgaben übernehmen, die sich ansonsten nicht für Kleinstpensen anstellen liessen.

Übrige

Der Verband Heime und Institutionen Schweiz vertritt die Auffassung, die Annahme, Organisationen / Institutionen würden und könnten weder eine individuelle Hilfe noch eine Übernahme von Eigenverantwortung fördern, sei unhaltbar, falsch und nirgends belegbar. Es handle sich dabei um ein Vorurteil gegenüber diesen Organisationen, das in der Konsequenz psychisch behinderte Menschen

benachteilige. Die Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen, FMH, unterstützt für somatisch Behinderte die Anknüpfung des Assistenzbeitrages an das Arbeitgebermodell; weist aber darauf hin,

dass es für die psychisch Kranken untauglich sein könnte.

4.4.6 Sind Sie mit der Beschränkung auf familienexterne Personen als Assistenzleistende einverstanden?

Der Ausschluss von Familienangehörigen als Assistenzleistende wird von 60 Prozent der 47 sich Vernehmlassenden abgelehnt.

Von Wirtschaftsverbänden, Behindertenorganisationen und der Kategorie „Übrige“ wird der Vorschlag abgelehnt. Sie machen u.a. geltend, dass die Diskussion um den Stellenwert der unbezahlten Arbeit nicht im Rahmen einer Revision der Invalidenversicherung geführt werden kann und fordern zumindest die teilweise Vergütung der Angehörigenarbeit. Bei den Kantonen und den politischen Parteien halten sich Zustimmung und Ablehnung in etwa die Waage.