Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/75: Assicurazione-invalidità - 6a revisione dell'AI, primo pacchetto di misure · 68 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 60Fedlex · Rapporto sui risultati

4.4.7 Sind Sie mit den Berechnungen zum Assistenzbeitrag (Stundenansatz, Koordination mit anderen Leistungen, Hilfsbedarf) einverstanden?

Gut ein Fünftel der 37 Vernehmlasser, die sich zu diesem Thema geäussert haben, stimmen den Berechnungsvorschlägen des Bundesrates vorbehaltlos zu. Ein Drittel formuliert Vorbehalte und knapp

die Hälfte lehnen sie ab.

Erfolgt die Zustimmung meist ohne explizite Begründung20, ist nicht selten der Vorbehalt zu finden, der Stundenansatz vor Fr. 30.– bzw. die Nachtpauschale von Fr. 50.– bewege sich am untersten Limit (AG). Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Problematik rund um die Koordination mit der Hilflosenentschädigung aus der Unfall- oder Militärversicherung.

Kantone

Für VD wäre es wünschenswert, que le montant de la contribution d'assistance de CHF 30.– / 50.– l'heure (qui est un montant insuffisant) et par personne soit indexé. NE weist auf die fehlende

Koordination mit Leistungen aus der Unfall- und Militärversicherung hin : Dans les présentes

dispositions, une réduction coordonnée du montant de l'allocation pour impotents provenant de l'assurance-maladie/de l'assurance militaire n'est pas prévue. Dès lors, cela aurait pour effet de privilégier l'assuré qui a droit à une allocation d'assistance au détriment des autres assurés.

Wirtschaftsverbände, Städteverband, Versicherungsorganisationen

Für den Kaufmännischen Verband Schweiz ist die Limitierung der Betreuungsansätze auf 30 bzw. 50 Franken pro Stunde im Arbeitgebermodell zu tief angesetzt. Der VPOD erachtet das vom BSV angenommene Vollzeitpensum von 170 Stunden pro Monat als völlig unrealistisch. Faktisch würde auf diese Weise ein äusserst prekärer Markt mit äusserst prekären Existenzen geschaffen. Zusammen mit der CSP fordert er denn auch die Erhöhung der Stundenansätze auf mindestens Fr. 45.– (bzw.

Fr. 65.– für Nachtdienste und einen zweiten Stundenansatz von Fr. 70.– für qualifizierte Arbeit anzusetzen. Der Schweizerische Städteverband zweifelt daran, dass dieser Bedarf mit einem Aufwand von 8 Std. im ersten und 2 Std. in den Folgejahren abgedeckt werden kann, gerade beispielsweise für

20 Zustimmung zum betreffenden Gesetzesartikel ohne Kommentar